Autor Thema: Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?  (Read 3315 times)

Flying

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Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
« Antwort #15 am: 17.01.2023 13:23 »
Vermutlich wollte man die andere Bewerberin unbedingt haben und du bist quasi die Zweitbesetzung und erhälst den Stundenrest, der übrig geblieben ist.

Diskriminierend ist da nichts, auch wenn es für dich vermutlich heißt: Weitersuchen.

tv-landschaft

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Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
« Antwort #16 am: 17.01.2023 20:35 »
oder man erhofft sich davon, dass bei Urlaub/Krankheit noch der Hauptteil trotzdem erledigt wird und sich beide auf die 19,5h einlassen. Würde freundlich absagen mit dem Hinweis, dass du Vollzeit suchst. Vielleicht können wie dir ja doch noch etwas anbieten.

NWB

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Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
« Antwort #17 am: 17.01.2023 20:55 »
Immer wieder faszinierend, was das für Stilblüten treibt.

Opa

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Antw:Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?
« Antwort #18 am: 19.01.2023 10:54 »
Aber jetzt ein Fass aufmachen wo man gar nicht weiß woran es genau lag und sich für die Zukunft jegliche Chance bei der Behörde nehmen?
Woran es lag, lässt sich ja leicht herausfinden. Julia hat im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs gem. Art. 33 Abs. 2 GG die Möglichkeit, Akteneinsicht in die vollständigen Unterlagen der Auswahlkommission zu nehmen.

Erst dann kann sie entscheiden, wie sie weiter vorgehen möchte. Ist doch kleines Verwaltungseinmaleins:
- Sachverhalt ermitteln
- prüfen und subsumieren
- entscheiden.