Welche Relevanz sollte das BRKG im Sachverhalt haben? Und was soll „das BRKG (bei uns in niedersächsischer Ausprägung)“ sein? Ist damit § 84 NBG gemeint? Und zeigt das dann nicht eher Deine höchst unzureichende Durchdringung der Materie?
§ 44 Abs. 2 BT-V regelt den Sachverhalt abschließend, wenn es sich nicht um einen Arbeitgeber nach § 44 Abs. 3 BT-V handelt, denn dann ist die danach getroffene Regelung maßgeblich.