Moin, es gibt ja bei Rufbereitschaft eine "Entschädigung" für die Zeiten von Urlaub, Krankheit, etc., da man den Dienst zu diesen Perioden nicht wahrnehmen kann (dürfte auch die Frage im anderen Strang beantworten, durch diese Regelung haben die Tarifparteien Urlaub und RB gleichzeitig ausgeschlossen). Gilt dies aber nicht für Lehrgänge?
Gruß