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Gibt es für die Beantragung einer Höhergruppierung eine Ausschlussfrist?

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Isie:
Wie SVA und WasDennNun bereits geschrieben haben, gibt es für die Geltendmachung der Korrektur eines Eingruppierungsirrtums keine Frist. Dies sind aber keine Anträge auf Höhergruppierung.

In den §§ 29a TVÜ-L ff waren dagegen Höhergruppierungen auf Antrag vorgesehen. Für diese Anträge war eine Ausschlussfrist in den betreffenden Vorschriften genannt.


tvschimmerlos:
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Offenbar scheint es ja nun keine Fristen zu geben. Da nun aber einige geschrieben haben, dass es so etwas wie einen Antrag auf Höhergruppierung nicht gäbe, frag ich mal anders rum:

Wenn ich nun beispielsweise 15 Monate nach Stellenantritt abschließend zu dem Schluss komme, das meine derzeitige EG, jedenfalls meiner Meinung nach, (von Anfang an) nicht korrekt war, sondern eine höhere EG richtig gewesen wäre? In irgendeiner Form muss ich ja versuchen das einzufordern, wenn nicht 'ewig' alles beim alten bleiben soll. Wie gehe ich dann vor?

clarion:
Du teilst dem Arbeitsgeber  deine Rechtsmeinung über die Eingruppierung mit und forderst ihn auf, die fehlerhafte Eingruppierung zu korrigieren und forderst die entsprechende Gehaltsnachzahlung.

Du solltest Dir zuvor auch über die Stufe Gedanken machen und auch dazu eine Rechtsmeinung bilden.

Der Arbeitgeber wird dann seine Rechtsmeinung  korrigieren oder auch eben nicht. Wenn er die Rechtsmeinung  nicht in deinem Sinne korrigieren will,  bleibt Dir nur,  eine Klärung vor Gericht durchzuführen.

SVAbackagain:

--- Zitat von: tvschimmerlos am 16.01.2023 23:06 ---Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Offenbar scheint es ja nun keine Fristen zu geben. Da nun aber einige geschrieben haben, dass es so etwas wie einen Antrag auf Höhergruppierung nicht gäbe, frag ich mal anders rum:

Wenn ich nun beispielsweise 15 Monate nach Stellenantritt abschließend zu dem Schluss komme, das meine derzeitige EG, jedenfalls meiner Meinung nach, (von Anfang an) nicht korrekt war, sondern eine höhere EG richtig gewesen wäre? In irgendeiner Form muss ich ja versuchen das einzufordern, wenn nicht 'ewig' alles beim alten bleiben soll. Wie gehe ich dann vor?

--- End quote ---

Deine Eingruppierung ist stets korrekt. Was falsch sein kann, ist die Rechtsmeinung des Arbeitgebers darüber, welche Eingruppierung zutreffend sei. Du kannst den Arbeitgeber zur Korrektur seiner Rechtsmeinung auffordern. Auf Antrag stellt auch das zuständige ArbG fest, welche Eingruppierung vorliegt.

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