Du kannst bei Anbahnung des Beschäftigungsverhältnisses natürlich die Übertragung von Tätigkeiten verlangen, die der Entgeltgruppe 8 entsprechen und das vertraglich fixieren. Wenn die Daten auf diesem Board noch aktuell sind, muss die Tätigkeit hierbei zu mindestens einem Viertel "schwierige Aufgaben" umfassen. "Schwierige Aufgaben sind z. B. Beschäftigungstherapie bei Querschnittslähmungen, in Kinderlähmungsfällen, mit spastisch Gelähmten, in Fällen von Dysmelien, in der Psychiatrie oder Geriatrie.".
Oder du verhandelst außertariflich und versuchst dein Wunschgehalt zu erhalten.