Autor Thema: Familienzuschlag 2 Beamte Bund/Land  (Read 1870 times)

Tschiggs

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Familienzuschlag 2 Beamte Bund/Land
« am: 17.01.2023 06:46 »
Guten Morgen,

ich bin Bundesbeamter, aktuell bekomme ich für 4 Kinder den Familienzuschlag, davon sind 2 Kinder aus jetziger Ehe, 2 Kinder aus vorheriger Ehe. Meine Frau hat nun die Möglichkeit sich als Landesbeamtin BaWü verbeamten zu lassen.

Würden wir den Familienzuschlag aufteilen, also meine 2 Kinder auf mich, unsere 2 Kinder auf sie, bekäme sie dann den Zuschlag für 2 Kinder oder würden meine 2 vergleichbar der Zählkinderregel beim Kindergeld mitgezählt?

Meine Kinder leben zwar im Wechselmodell bei uns, sind aber nicht hier gemeldet, Kindergeld bekommt die Mutter der ersten 2 Kinder, Unterhalt zahlen wir voll.

Danke schon mal.

Matze1986

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Antw:Familienzuschlag 2 Beamte Bund/Land
« Antwort #1 am: 17.01.2023 08:42 »
Stufe 1 würden Sie sich mit Ihrer Frau teilen. Die kinderbezogenen Anteile bekommt dann der/die Kindergelbezieher/-in.
Ihre beiden Kinder (vorherige Ehe) würden bei Ihr dann nicht als Zählkind berücksichtigt werden, da Ihre Ehefrau keinen (theoretischen) Anspruch auf Kindergeld für besagte Kinder hat.

Aus finanzieller Sicht sollte Sie dafür sorgen, dass alle Kinder über Sie laufen.


Falls ich mich beim Thema Zahl-/Zählkind irre, so bitte ich um Korrektur,

Tschiggs

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Antw:Familienzuschlag 2 Beamte Bund/Land
« Antwort #2 am: 17.01.2023 10:47 »
Das habe ich befürchtet, danke sehr.

Step75

  • Gast
Antw:Familienzuschlag 2 Beamte Bund/Land
« Antwort #3 am: 17.01.2023 20:41 »
Dabei sollte man etwas weiter denken.
Ich würde mir mal ansehen welcher Dienstherr die höheren fz zahlt und auch die Beihilfe berücksichtigen.
2 Kinder bedeuten 70 % Beihilfe.
Je nach Einstiegsalter ist das schon erheblich.

Ob die Kinder bei dem einen als zählkind oder zahlkind laufen ist einfach zu berechnen.

Kindergeld ist seit Januar egal, da hier alle 250 Euro erhalten.

Step75

  • Gast
Antw:Familienzuschlag 2 Beamte Bund/Land
« Antwort #4 am: 18.01.2023 05:25 »
Nachtrag

Kindergeld kann man durchaus ändern sich bei wechselmodell.
Dafür müsste ich aber tiefer in den Fall und mehr Infos haben.

Evtl dann aber direkt weil dann persönliche Infos notwendig sind.