Autor Thema: interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?  (Read 18636 times)

masha

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Hallo liebes Forum,
ich habe mich erfolgreich auf eine interne Stelle in einem anderen Bereich beworben.
Ich habe intern relevante Erfahrungen gesammelt, die jedoch leider nicht umfänglich in Arbeitszeugnissen stehen. Jedoch habe ich die Zusage für den neuen Job aufgrund meiner vielen Erfahrungen, die ich in fünf Jahren bei uns gemacht habe, bekommen.
Bisher hatte ich EG8 Stufe 5, nun will mich die Perso bei der neuen Stelle (E10) aber auf 2 runterstufen und hat lediglich alte Arbeitszeugnisse gesichtet.
Ich hatte eigentlich gelesen, dass bei einer Höhergruppierung die Stufe gleich bleibt. Habt ihr Tipps für mich wie ich meine Stufe erhalten kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Organisator

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Ich hatte eigentlich gelesen, dass bei einer Höhergruppierung die Stufe gleich bleibt. Habt ihr Tipps für mich wie ich meine Stufe erhalten kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.

WasDennNun

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Nachdem du von der Personalstelle (also deinem AG) die neuen Tätigkeiten übertragen bekommen hast, bist du in der EG10 Stufe 5 eingruppiert.
Wenn man dir weniger bezahlt, dann kannst du sie freundlich auf diesen Irrtum hinweisen.
Wenn sie darauf nicht reagieren, dann kannst du freundlich ein ArbG um mithilfe bitten, das sie den Deppen aus der Personalabteilung beim verständigen Lesen helfen.

WasDennNun

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Ich hatte eigentlich gelesen, dass bei einer Höhergruppierung die Stufe gleich bleibt. Habt ihr Tipps für mich wie ich meine Stufe erhalten kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.
Selbst bei stufenungleiche rHG wäre die Stufe 3 die korrekte, also doppeltes Versagen der Personalversager.

masha

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Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.

 :D
Meinst Du S 29. § 17 (5)?

masha

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Nachdem du von der Personalstelle (also deinem AG) die neuen Tätigkeiten übertragen bekommen hast, bist du in der EG10 Stufe 5 eingruppiert.
Wenn man dir weniger bezahlt, dann kannst du sie freundlich auf diesen Irrtum hinweisen.
Wenn sie darauf nicht reagieren, dann kannst du freundlich ein ArbG um mithilfe bitten, das sie den Deppen aus der Personalabteilung beim verständigen Lesen helfen.
OK, Danke! :)

Organisator

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Den Passus im TVöD finden, der die stufengleiche Höhergruppierung normiert.

 :D
Meinst Du S 29. § 17 (5)?

... jetzt muss ich doch noch nachschauen ;)

ja, den meine ich. Kannst ja mal unter Bezugnahme darauf bei deiner Perso fragen, warum sie von einer anderen Stufe ausgehen.

masha

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ja, den meine ich. Kannst ja mal unter Bezugnahme darauf bei deiner Perso fragen, warum sie von einer anderen Stufe ausgehen.
[/quote]

Danke! :D

Mir wurde von der Perso übermittelt, ich habe die erforderliche Erfahrung lt Arbeitszeugnissen nicht. Weder in meiner vorigen Berufslaufbahn noch in vergangenen 5 Jahren bei uns. Obwohl das so meiner Meinung nicht stimmt, da ich bereits Veranstaltungen erfolgreich organisiert habe, die Zielgruppe kenne und Vieles mehr. Wenn ich nicht so erfahren wäre, hätten die neuen Führungskräfte mich ja nicht ausgesucht für die neue Stelle. Wie kann ich meine Erfahrung denn beweisen, werden noch mehr Zeugnisse benötigt? Oder ist es wirklich einfach so im TVÖD geregelt und es gibt eigentlich keine Diskussion über Stufen? Gibt es irgendwo einen Haken den ich übersehe? Unterschrieben habe ich noch nichts, weil ich mir mit EG10 St2 schlichtweg eine Verschlechterung darstellt, da die neue Stelle auch nur 28 anstatt 35 Std. hat. Die Zeit für die Entscheidung drängt, den BR habe ich schon an meiner Seite.

SVAbackagain

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Da Erfahrungen bei einer Höhergruppierung bar jeder Relevanz sind, gibt es auch keinen Anlass, sie zu belegen.

WasDennNun

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Du brauchst keine Zeugnisse oder irgendwas.
Das ist einfach nur BullShit, was die Deppen da schreiben.

Wenn der AG dir die neuen Tätigkeiten überträgt, dann ist der Rest Tarifautomatik.

Aber gerne kannst du lieb sein und freundlich die Deppen fragen, wo denn stehen würde, dass du Erfahrung haben müsstest für die EG10 Stelle?
Und wo denn tariflich geregelt wäre, dass man bei einer Höhergruppierung nicht stufengleich eingruppiert ist?

Fakt ist:
die Stufe steht nicht zur Disposition des AGs.
Du kannst also gerne irgendwas unterschreiben, in dem steht, dass du zum 1.x.23 die Tätigkeiten yy im Umfang von 28h übertragen bekommen wirst.
Wenn die Tätigkeiten zur EG10 führen, dann bist du auch n Stufe 5 egal welche Meinung der Depp hat.

Organisator

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ja, den meine ich. Kannst ja mal unter Bezugnahme darauf bei deiner Perso fragen, warum sie von einer anderen Stufe ausgehen.

Danke! :D

Mir wurde von der Perso übermittelt, ich habe die erforderliche Erfahrung lt Arbeitszeugnissen nicht. Weder in meiner vorigen Berufslaufbahn noch in vergangenen 5 Jahren bei uns. Obwohl das so meiner Meinung nicht stimmt, da ich bereits Veranstaltungen erfolgreich organisiert habe, die Zielgruppe kenne und Vieles mehr. Wenn ich nicht so erfahren wäre, hätten die neuen Führungskräfte mich ja nicht ausgesucht für die neue Stelle. Wie kann ich meine Erfahrung denn beweisen, werden noch mehr Zeugnisse benötigt? Oder ist es wirklich einfach so im TVÖD geregelt und es gibt eigentlich keine Diskussion über Stufen? Gibt es irgendwo einen Haken den ich übersehe? Unterschrieben habe ich noch nichts, weil ich mir mit EG10 St2 schlichtweg eine Verschlechterung darstellt, da die neue Stelle auch nur 28 anstatt 35 Std. hat. Die Zeit für die Entscheidung drängt, den BR habe ich schon an meiner Seite.
[/quote]


... und dann kannst du die Perso auch mal fragen, wonach aus deren Sicht geregelt sein soll, dass bei Höhergruppierungen die "Erfahrung" Einfluss auf die Stufe hätte.  Wie die Vorposter zutreffenderweise schrieben, nämlich gar nicht.

pommes

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Da Erfahrungen bei einer Höhergruppierung bar jeder Relevanz sind, gibt es auch keinen Anlass, sie zu belegen.

Wenn Erfahrungen irrelevant sind, und es stufengleiche Höhergruppierung im TVÖD gibt, ist doch alles geregelt oder?
Offensichtlich hat die Personalabteilung einen Fehler gemacht.

Isie

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Einschlägige Berufserfahrung spielt bei einer Neueinstellung eine Rolle. Möglicherweise geht deine Personalstelle irrigerweise davon aus, sie könnte anstelle einer Höhergruppierung eine Neueinstellung durchführen.

FearOfTheDuck

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In jedem Fall spricht es nicht für den Personaler. Entweder ist es böse Absicht, dann haue ihm auf die Finger oder es ist Unwissenheit. Dann haue ihm auf die Finger.

WasDennNun

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In jedem Fall spricht es nicht für den Personaler. Entweder ist es böse Absicht, dann haue ihm auf die Finger oder es ist Unwissenheit. Dann haue ihm auf die Finger.
Wozu die Finger schmutzig machen, das können die in den Talaren doch viel besser.