Autor Thema: interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?  (Read 6349 times)

FearOfTheDuck

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Letztendlich ja. Manchmal reicht aber der gezielte Hinweis, um die Denkmurmel ein wenig in Wallung zu bringen. Und die Rechtslage ist in diesem Fall unstrittig.

WasDennNun

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Sicher, aber dann ändert sich nichts, weil die Leitungseben es nicht mitbekommt.
Ich habe bei uns einmal einen kräftigen Bums gemacht, der bis in die Leitung eskalierte, seitdem sind die Personaler kooperativ und fachlich verbessert unterwegs.

FearOfTheDuck

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Ja, manchmal braucht es die ganz große Bratpfanne, da geb ich dir recht.
Hier muss sich Masha eigentlich nur noch entscheiden, welche Pfanne sie nimmt und mit welchem Orchester sie zum Sturm bläst.

masha

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Ich danke Euch allen von Herzen! Eure Rückmeldungen sind wirklich eine große Hilfe für mich :) . Da ich davon ausgehen kann, dass sich eine Einigung mit der Perso noch etwas hinziehen wird, wäre es ein gutes Vorgehen, den neuen Vertrag mit der Stufe 2 zu unterschreiben und mir mein Recht im Nachgang zu holen? Damit mir die Stelle Oder wie würdet ihr es machen?

masha

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Korrektur: Damit mir die Stelle nicht verloren geht. Oder wie würdet ihr es machen?

WasDennNun

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Ich würde die Stufe, sofern sie da drin steht (und höchstwahrscheinlich eh nur deklaratorisch ist) streichen.
und/oder ergänzen lassen, dass die Stufenzuordnung noch in Prüfung ist.

Isie

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Sieht der neue Vertrag wie eine Neueinstellung aus oder ist es - richtigerweise - nur eine Änderung der Entgeltgruppe? Bei einer Höhergruppierung ist es eigentlich nicht üblich, die Stufe im Änderungsvertrag anzugeben.

Falls der Vertrag wie eine Neueinstellung aussieht: Ist es tatsächlich derselbe Arbeitgeber wie in deinem bisherigen Arbeitsvertrag?

masha

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Sieht der neue Vertrag wie eine Neueinstellung aus oder ist es - richtigerweise - nur eine Änderung der Entgeltgruppe? Bei einer Höhergruppierung ist es eigentlich nicht üblich, die Stufe im Änderungsvertrag anzugeben.

Falls der Vertrag wie eine Neueinstellung aussieht: Ist es tatsächlich derselbe Arbeitgeber wie in deinem bisherigen Arbeitsvertrag?

Hallo Isie, danke Dir für die Frage :). Es ist der gleiche Arbeitgeber, aber die neue Stelle ist in einem anderen Bereich unserer Organisation mit einem anderen Aufgabenfeld als bisher. Einen Vertrag habe ich leider noch nicht vorliegen. Ich habe Rückmeldung von unserem BR, dass sie mich weiter unterstützen und auch noch einen Anwalt konsultieren wollen um sich abzusichern. Hast Du einen Tipp auf was bei der Vertragsgestaltung noch zu achten ist? Danke für die Hilfe!

FearOfTheDuck

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Nimm dir doch jemanden mit (z.B. BR), dann hast du einen Zeugen, wenn dir wieder irgenwelche Geschichten aufgetischt werden.

Da sich die Stufe aus den rechtlichen Gegebenheiten ergibt, wüsste ich nicht, welche Bedeutung die Nennung einer falschen Stufe im AV hätte. Du müsstest dann drauf achten, dass die korrekte Stufe auch auf der Gehaltabrechnung zugrunde gelegt wurde. Und gegebenenfalls falsche Berechnungen korrigieren lassen.

WasDennNun

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Nimm dir doch jemanden mit (z.B. BR), dann hast du einen Zeugen, wenn dir wieder irgenwelche Geschichten aufgetischt werden.

Da sich die Stufe aus den rechtlichen Gegebenheiten ergibt, wüsste ich nicht, welche Bedeutung die Nennung einer falschen Stufe im AV hätte. Du müsstest dann drauf achten, dass die korrekte Stufe auch auf der Gehaltabrechnung zugrunde gelegt wurde. Und gegebenenfalls falsche Berechnungen korrigieren lassen.
Naja, wenn es dahingehend ausgelegt wird, dass du freiwillig auf deine Stufe verzichtest.....

Isie

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Bei beidseitiger Tarifbindung kann man nicht auf eine zustehende Stufe verzichten.
Die Schilderung von masha klingt für mich ganz verdächtig nach den Modalitäten einer Neueinstellung.

SVAbackagain

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Wirklich? So mit Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Arbeitgeberbescheinigung usw.? Oder doch eher nur im Kopf der Personaleramöbe?

WasDennNun

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Bei beidseitiger Tarifbindung kann man nicht auf eine zustehende Stufe verzichten.
Die Schilderung von masha klingt für mich ganz verdächtig nach den Modalitäten einer Neueinstellung.
Und wie zaubern sie da zusätzlich zu den von SVA genannten Dingen auch noch die Stufe 2 hin?
Aber ist ja eh nur theoretisieren, sind halt die üblichen PDeppen.

Isie

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Wirklich? So mit Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Arbeitgeberbescheinigung usw.? ...
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Komplettprogramm, sondern eine Schmalspurvariante. Aber wenn masha einen Neueinstellungsarbeitsvertrag unterschreibt, dann lässt sich der vermutlich nur durch eine Klageerhebung beim Arbeitsgericht in eine Höhergruppierung während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses umdeuten.

Opa

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Wieso sollte eine Umsetzung beim selben Arbeitgeber mittels Neueinstellung realisiert werden? Da der geschilderte Sachverhalt durch Direktionsrecht bzw. einvernehmliche Änderung der Vertragsbedingungen herbeigeführt wurde, sehe ich keinen Spielraum für eine Änderungskündigung. Und selbst dann- wie käme man auf Stufe 2?