Autor Thema: interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?  (Read 18637 times)

Isie

  • Gast
Entweder kennt die Personalstelle § 17 Abs. 5 Satz 1 TVöD nicht oder sie versucht ihn zu umgehen. Ein Umgehen könnte mit einer Neueinstellung funktionieren, wobei es durch Anerkennung förderlicher Zeiten doch unproblematisch wäre, die Stufe 2 anzubieten. Ich denke auch, dass eine Neueinstellung ziemlich abwegig ist. Die Frage ist nur, ob die Personalstelle das auch so sieht. Sobald  masha der Vertragsentwurf vorliegt, sollte klar sein, was die Personalstelle beabsichtigt.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Wirklich? So mit Urlaubsabgeltung, Zeugnis, Arbeitgeberbescheinigung usw.? ...
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht das Komplettprogramm, sondern eine Schmalspurvariante. Aber wenn masha einen Neueinstellungsarbeitsvertrag unterschreibt, dann lässt sich der vermutlich nur durch eine Klageerhebung beim Arbeitsgericht in eine Höhergruppierung während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses umdeuten.

Was ja jedenfalls dann kein Problem darstellt, wenn der Arbeitgeber sich eben nicht so verhält, als habe das vorherige Arbeitsverhältnis geendet. Es wird ja regelmäßig auch an einer entsprechenden Beendigungserklärung fehlen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Entweder kennt die Personalstelle § 17 Abs. 5 4 Satz 1 TVöD nicht oder sie versucht ihn zu umgehen. Ein Umgehen könnte mit einer Neueinstellung funktionieren, wobei es durch Anerkennung förderlicher Zeiten doch unproblematisch wäre, die Stufe 2 anzubieten.
Doch, sehr problematisch, da die Voraussetzung hierfür nicht gegeben ist.
Die Person ist schon da und kann einfach auf die Selle gesetzt werden, wie soll da also "zur Deckung des Personalbedarfs" begründet werden?

Also entweder ist es ein betrügerischer Personaler, der versucht masha zu betrügen.
Oder halt der zu erwartende Volldepp, der einfach keine Ahnung hat und nix von stufengleiche HG  weiß und auch nicht wie man früher (oder immer noch im TVL) die korrekte Stufe ermittelt, sondern einfach altes Gehalt und neue EG anschaut und  die niedrigste Stufe wählt, wo es noch mehr Geld gibt.

Isie

  • Gast
@ masha: Der Vertrag sollte ausdrücklich als Änderungsvertrag bezeichnet sein. Der Inhalt sollte lediglich daraus bestehen, dass ab ... Entgeltgruppe .. durch Entgeltgruppe .. ersetzt wird.

Enthält dein bestehender Arbeitsvertrag die Passage, dass für das Arbeitsverhältnis der TVöD gilt? Oder gibt es Einschränkungen?

Isie

  • Gast
@ WasDennNun: masha hat geschrieben: "Mir wurde von der Perso übermittelt, ich habe die erforderliche Erfahrung lt Arbeitszeugnissen nicht. Weder in meiner vorigen Berufslaufbahn noch in vergangenen 5 Jahren bei uns."
Wenn die Personalstelle geprüft hat, ob "erforderliche Erfahrung" vorliegt, handelt es sich offensichtlich nicht um die Prüfung der Stufenzuordnung bei einer Höhergruppierung. Wenn die Personalstelle so sehr neben der Spur ist, wer weiß, was ihr sonst noch einfällt.

masha

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
@ masha: Der Vertrag sollte ausdrücklich als Änderungsvertrag bezeichnet sein. Der Inhalt sollte lediglich daraus bestehen, dass ab ... Entgeltgruppe .. durch Entgeltgruppe .. ersetzt wird.

Enthält dein bestehender Arbeitsvertrag die Passage, dass für das Arbeitsverhältnis der TVöD gilt? Oder gibt es Einschränkungen?

@Isie: Danke für den wichtigen Hinweis mit dem Änderungsvertrag. Was noch geändert werden müsste ist die Projektzugehörigkeit und Befristung zum Projektende.

Ich bin auch schon vom Glauben abgefallen und dachte eventuell gilt das alles für mich nicht
ABER in meinem Arbeitsvertrag steht:
§ 3Geltung von Tarifverträgen und Betriebsversammlungen
"Das Arbeitsverhälntnis bestimmt sich nach diesem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.09.2005 (Teil Bund) in den Bereichen Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub in der jeweils gültigen Fassung."
Im nächsten Parapgraphen steht:
§4 Vergütung
"Die Mitarbeiterin erhält eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 8, Stufe 5 gemäß §15 TVÖD"

Isie

  • Gast
Das ist keine vollinhaltliche Bezugnahme auf den TVöD, sondern es gelten nur bestimmte Bereiche. Welcher andere Tarifvertrag ist mit "diesem Tarifvertrag" gemeint?

Ist dein momentanes Arbeitsverhältnis befristet?

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Da steht „diesem Arbeitsvertrag“.

masha

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Das ist keine vollinhaltliche Bezugnahme auf den TVöD, sondern es gelten nur bestimmte Bereiche. Welcher andere Tarifvertrag ist mit "diesem Tarifvertrag" gemeint?

Ist dein momentanes Arbeitsverhältnis befristet?

Ja das stimmt, der AV gilt nur für die genannten Bereiche Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub.
Könnte hier der Haken sein?
Ja mein Arbeitsverhältnis ist immer wieder befristet -  Begründung: Projektgeschäft  :-X.

Isie

  • Gast
Sorry, ich habe mich verlesen, dort steht natürlich " diesem Arbeitsvertrag". Danke für den Hinweis, SVA.
 
Ja, durch die Befristung stellt sich der Sachverhalt etwas anders dar. Du wirst möglicherweise tatsächlich neu eingestellt, so dass die für eine Höhergruppierung geltenden Vorschriften überhaupt nicht anzuwenden sind. Zu dieser Thematik hat SVA schon einige Voraussetzungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit tatsächlich wirksam ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird.

Isie

  • Gast
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, mit dem ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung. Du hast also keinen Anspruch darauf, dass du dieselbe Stufe wie in deiner jetzigen Entgeltgruppe bekommst. Du wirst vermutlich auch keine einschlägige Berufserfahrung haben, da Berufserfahrung in der Tätigkeit einer niedrigeren Entgeltgruppe nicht als einschlägig gilt. Aber du kannst versuchen, eine höhere Stufe auszuhandeln. Dafür müsste dein Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung ganz oder teilweise als förderlich anerkennen. Anscheinend tut er das teilweise schon, da er dich mit Stufe 2 einstellen will.

Wenn du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und das neue Arbeitsverhältnis begonnen hat, könntest du hier im Forum einen neuen Thread eröffnen, in dem diejenigen, die sich mit der Thematik gut auskennen, ihre Meinung äußern könnten, ob tatsächlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Mal eine Doofe Frage: läuft dein alter befristeter Vertrag zu diesem Zeitpunkt aus und es ist eine regulärer neuer Vertrag?
Falls ja: Dann nehme ich alle Aussagen bezüglich der depperten Personaler zurück und beziehe die Deppen Aussage auf mich, weil ich nicht so klug war deine Aussagen nicht tief genug nachhaltig zu hinterfragen, was eigentlich der korrekte Sachverhalt ist, den du uns nicht beschrieben hast.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Auch dann funktioniert die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses nur dann, wenn der Arbeitgeber sich so verhält, dass das alte geendet hat.

Ob das angesichts der begrenzten Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag der Fragestellerin hilft, bedürfte der näheren Ergründung des Willens der Arbeitsvertragsparteien.

Isie

  • Gast
@WasDennNun: Lücken in der Sachverhaltsschilderung gehen selbstverständlich zu Lasten des Threaderöffners.

masha

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, mit dem ein neues Arbeitsverhältnis begründet wird, handelt es sich nicht um eine Höhergruppierung. Du hast also keinen Anspruch darauf, dass du dieselbe Stufe wie in deiner jetzigen Entgeltgruppe bekommst. Du wirst vermutlich auch keine einschlägige Berufserfahrung haben, da Berufserfahrung in der Tätigkeit einer niedrigeren Entgeltgruppe nicht als einschlägig gilt. Aber du kannst versuchen, eine höhere Stufe auszuhandeln. Dafür müsste dein Arbeitgeber deine bisherige Berufserfahrung ganz oder teilweise als förderlich anerkennen. Anscheinend tut er das teilweise schon, da er dich mit Stufe 2 einstellen will.

Wenn du den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast und das neue Arbeitsverhältnis begonnen hat, könntest du hier im Forum einen neuen Thread eröffnen, in dem diejenigen, die sich mit der Thematik gut auskennen, ihre Meinung äußern könnten, ob tatsächlich ein neues Arbeitsverhältnis begründet wurde.

Ok, Danke für die Einschätzung, Isie. Wie schade.  :(