Ja, das denke ich auch. Aber es dürfte inzwischen klar sein, dass der Arbeitgeber von einer Neueinstellung ausgeht. Der neue Arbeitsvertrag wird aber höchstwahrscheinlich eine Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses beinhalten.
Ich habe masha so verstanden, dass sie die ausgeschriebene Stelle antreten möchte. Sie muss sich also nur noch entscheiden, ob sie das tatsächlich unter den angebotenen Bedingungen möchte. Vielleicht lässt sich ja sogar noch eine höhere Stufe aushandeln, falls der Arbeitgeber sie unbedingt für die Stelle haben möchte.
Anschließend kann masha sich immer noch überlegen, ob sie das Arbeitsgericht einschaltet. Die sehr unvollständige Bezugnahme auf den TVöD im Arbeitsvertrag schaltet aber anscheinend genau die Vorschriften aus, die für die Stufenzuordnung hilfreich wären. Also bliebe nur die Frage, ob das alte Arbeitsverhältnis weiterbesteht oder ob ein neues begründet wurde. Dabei stellt sich möglicherweise auch die Frage, ob die Befristung wirksam ist.