Autor Thema: interne Bewerbung in höhere Entgeltgruppe. Wie verhält es sich mit der Stufe?  (Read 19087 times)

masha

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@ Alle. Entschuldigt bitte, dass ich die Info von der Befristung meines nicht zur Eröffnung geschrieben habe. Wenn ich nur gewusst hätte, dass das alles ändert, hätte ich es natürlich getan. Als Projektmitarbeiterin mit Befristung hat man also nicht die gleichen Rechte wie jemand mit einer Festanstellung. Das ist wirklich sehr frustrierend. Trotzdem bin ich Euch sehr dankbar, dass der Haken an der Sache nun gefunden wurde. Danke für Eure Hilfe, Zeit und Kommentare.

masha

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Mal eine Doofe Frage: läuft dein alter befristeter Vertrag zu diesem Zeitpunkt aus und es ist eine regulärer neuer Vertrag?
Falls ja: Dann nehme ich alle Aussagen bezüglich der depperten Personaler zurück und beziehe die Deppen Aussage auf mich, weil ich nicht so klug war deine Aussagen nicht tief genug nachhaltig zu hinterfragen, was eigentlich der korrekte Sachverhalt ist, den du uns nicht beschrieben hast.

Mein aktueller Arbeitsvertrag läuft Ende 24 aus. Ich habe ihn erst Ende 22 unterschrieben.
« Last Edit: 19.01.2023 09:18 von masha »

SVAbackagain

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Wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Ablauf einer Befristung, eine übereinstimmende Willenserklärung oder eine Kündigung endet, kann es auch keine Einstellung geben. Auch ein Verhalten des Arbeitgebers in einer Weise, die nicht der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entspricht, führt dazu, dass er sich nicht plötzlich auf ein solches berufen kann.

Isie

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Ja, das denke ich auch. Aber es dürfte inzwischen klar sein, dass der Arbeitgeber von einer Neueinstellung ausgeht. Der neue Arbeitsvertrag wird aber höchstwahrscheinlich eine Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses beinhalten.

Ich habe masha so verstanden, dass sie die ausgeschriebene Stelle antreten möchte. Sie muss sich also nur noch entscheiden, ob sie das tatsächlich unter den angebotenen Bedingungen möchte. Vielleicht lässt sich ja sogar noch eine höhere Stufe aushandeln, falls der Arbeitgeber sie unbedingt für die Stelle haben möchte.

Anschließend kann masha sich immer noch überlegen, ob sie das Arbeitsgericht einschaltet. Die sehr unvollständige Bezugnahme auf den TVöD im Arbeitsvertrag schaltet aber anscheinend genau die Vorschriften aus, die für die Stufenzuordnung hilfreich wären. Also bliebe nur die Frage, ob das alte Arbeitsverhältnis weiterbesteht oder ob ein neues begründet wurde. Dabei stellt sich möglicherweise auch die Frage, ob die Befristung wirksam ist.

WasDennNun

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Welche Paragraphen gehören denn zu den "schwammigen" Begriff Bereiche Entgelt?
§15 ok,§16 wohl auch, heißt hat ja Entgelt im Titel? und §17 nicht? Und §18-24??

Kündigungsfristen wären in dem Fall ja nicht die aus dem TVöD, korrekt?

@masha ist die neue Stelle auch befristet?

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Ablauf einer Befristung, eine übereinstimmende Willenserklärung oder eine Kündigung endet, kann es auch keine Einstellung geben. Auch ein Verhalten des Arbeitgebers in einer Weise, die nicht der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entspricht, führt dazu, dass er sich nicht plötzlich auf ein solches berufen kann.
Würde aber bedeuten, dass man eine HG inkl. Stufe 5 erhält, allerdings nur befristet bis 2024, da sich dann alles im altem AV abspielt.
Oder?

SVAbackagain

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Warum das denn? Man kann höher-/herabgruppiert werden, Arbeitszeit verdoppeln, halbieren, befristen, entfristen und wieder befristen, Urlaubsansprüche verdoppeln oder halbieren… alles, ohne dass das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand berührt wird. Ob das Arbeitsverhältnis weiter Bestand hat oder nicht, berührt die Frage, ob es befristet ist oder nicht in keiner Weise.

WasDennNun

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Ich wollte damit sage, dass wenn der AG jetzt die neuen Tätigkeiten überträgt und man korrekt in der Stufe 5 landet, dann ist man aber weiterhin befristet wie vorher auch.
oder?
Weil alles ohne Änderungsvertrag, also alter Vertrag läuft mit anderer EG.
Oder findet bei Zuweisung anderer Tätigkeiten überhaupt eine HG statt, da ja nicht Teil des AVs?

Wenn man jetzt einen Änderungsvertrag macht und Masha nicht in der Gewerkschaft ist (was sie ja mutmaßlich so sein muss, da ansonsten ja kein ausschließen von Teilen des TVöD möglich wäre, oder?), dann könnte eine Stufen Reduktion vereinbart werden (weil eben nicht beiderseitige Tarifbindung besteht) oder?

und wenn sie jetzt in die Gewerkschaft eintritt, dann kann da kein Gemauschel bei den Stufen mehr gemacht werden?

Opa

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Woraus schließt du, dass der Arbeitgeber tarifgebunden sei?

SVAbackagain

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Ich wollte damit sage, dass wenn der AG jetzt die neuen Tätigkeiten überträgt und man korrekt in der Stufe 5 landet, dann ist man aber weiterhin befristet wie vorher auch.
oder?
Weil alles ohne Änderungsvertrag, also alter Vertrag läuft mit anderer EG.
Oder findet bei Zuweisung anderer Tätigkeiten überhaupt eine HG statt, da ja nicht Teil des AVs?

Wenn man jetzt einen Änderungsvertrag macht und Masha nicht in der Gewerkschaft ist (was sie ja mutmaßlich so sein muss, da ansonsten ja kein ausschließen von Teilen des TVöD möglich wäre, oder?), dann könnte eine Stufen Reduktion vereinbart werden (weil eben nicht beiderseitige Tarifbindung besteht) oder?

und wenn sie jetzt in die Gewerkschaft eintritt, dann kann da kein Gemauschel bei den Stufen mehr gemacht werden?

Der Arbeitsvertrag ändert sich durch übereinstimmende Willenserklärungen. Dazu braucht es keinen Änderungsvertrag noch wäre der Arbeitsvertrag zwingend oder auch nur meistens ein Dokument, das als Arbeitsvertrag bezeichnet ist. Ob eine andere Stufe als die sich tariflich ergebende wirksam vereinbart werden kann, ist auf Basis der gegebenen Informationen nicht beurteilbar.

masha

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Welche Paragraphen gehören denn zu den "schwammigen" Begriff Bereiche Entgelt?
§15 ok,§16 wohl auch, heißt hat ja Entgelt im Titel? und §17 nicht? Und §18-24??

Kündigungsfristen wären in dem Fall ja nicht die aus dem TVöD, korrekt?

@masha ist die neue Stelle auch befristet?

Wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch Ablauf einer Befristung, eine übereinstimmende Willenserklärung oder eine Kündigung endet, kann es auch keine Einstellung geben. Auch ein Verhalten des Arbeitgebers in einer Weise, die nicht der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entspricht, führt dazu, dass er sich nicht plötzlich auf ein solches berufen kann.
Würde aber bedeuten, dass man eine HG inkl. Stufe 5 erhält, allerdings nur befristet bis 2024, da sich dann alles im altem AV abspielt.
Oder?

Ja, die neue Stelle wäre auch befristet bis Ende 2025.

WasDennNun

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Woraus schließt du, dass der Arbeitgeber tarifgebunden sei?
stimmt, habe ich nicht bedacht.