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Welche Entgeltgruppe TVV?
Organisator:
--- Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:05 ---Zählt dass EEG (Erneuerbare Energiengesetz) nicht unter Spezialkentnisse? Des Weiteren wird alles in selbstständiger und eigenverantwortlicher Leistung erbracht.
--- End quote ---
Sicher, dass dir der Begriff "selbständige Leistungen" im tariflichen Sinne bekannt ist?
SVAbackagain:
Mutmaßlich nicht. Es herrscht ja auch völlige Ahnungslosigkeit hinsichtlich der übrigen unbestimmten Rechtsbegriffe und auch eine amüsante Unkenntnis darüber, was eine Energieerzeugungsanlage ist.
Die nähere Kenntnis des EEG erfüllt die Anforderung gründlicher Fachkenntnisse und somit Entgeltgruppe 4.
Selbständige Leistungen sind solche, die relevante Ermessens- und Entscheidungsspielräume beinhalten. Spezialkenntnisse sind solche, die selten vorkommen, nicht verbreitet sind und sich erheblich aus solchen herausheben, die gründliche Fachkenntnisse sind. Energieerzeugungsanlagen sind Kraftwerke, diese eigenverantwortlich zu überwachen ist Entgeltgruppe 10.
WasDennNun:
--- Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:05 ---Zählt dass EEG (Erneuerbare Energiengesetz) nicht unter Spezialkentnisse?
--- End quote ---
Ich würde mal sagen, es ist für jemanden der in dem Bereich arbeitet Allgemeinwissen bzw. Grundlage.
WasDennNun:
--- Zitat von: spawn2020 am 17.01.2023 16:09 ---Oder Beschreibung EG 10 "Alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen"
--- End quote ---
Also wenn du deine PV Anlage selber und alleine überwachst ::) >:( ;D
spawn2020:
"Selbständige Leistungen sind solche, die relevante Ermessens- und Entscheidungsspielräume beinhalten."
Die da wären bei einem Energieversorger?
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