"Selbständige Leistungen sind solche, die relevante Ermessens- und Entscheidungsspielräume beinhalten."
Die da wären bei einem Energieversorger?
Wenn du diese mit jahrelanger praktischer Erfahrung nicht für dich findest, beantwortest du die die Frage nach der EG7 selbst. Oder andersherum: Kommt es denn vor, dass du selbständig Entscheidung triffst, bzw. Ermessen ausübst?
Ja natürlich kommt das vor z.B. in Zusammenarbeit mit dem Elektromeister, wenn es um Fragen bzgl. Anlagen Umbau, Inbetriebnahme usw. weiter. Außerdem kann es passieren, dass wenn man die Strom Bilanzierung in den Sand setzt, das Unternehmen ordentlich blechen muss. Da geht es überall um selbstständige Entscheidungen und eigenes Ermessen. Oder sehe ich da was falsch?
Daher würde es mich mal interessieren, ob es hier User gibt, die in den Bereichen auch tätig sind und wie da die Eingruppierung ist.