Teilzeitbewerberin wird bevorzugt?

Begonnen von Julia02, 16.01.2023 15:32

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Flying

Vermutlich wollte man die andere Bewerberin unbedingt haben und du bist quasi die Zweitbesetzung und erhälst den Stundenrest, der übrig geblieben ist.

Diskriminierend ist da nichts, auch wenn es für dich vermutlich heißt: Weitersuchen.

tv-landschaft

oder man erhofft sich davon, dass bei Urlaub/Krankheit noch der Hauptteil trotzdem erledigt wird und sich beide auf die 19,5h einlassen. Würde freundlich absagen mit dem Hinweis, dass du Vollzeit suchst. Vielleicht können wie dir ja doch noch etwas anbieten.

NWB

Immer wieder faszinierend, was das für Stilblüten treibt.

Opa

Zitat von: Coffee86 in 17.01.2023 06:47
Aber jetzt ein Fass aufmachen wo man gar nicht weiß woran es genau lag und sich für die Zukunft jegliche Chance bei der Behörde nehmen?
Woran es lag, lässt sich ja leicht herausfinden. Julia hat im Rahmen ihres Bewerbungsverfahrensanspruchs gem. Art. 33 Abs. 2 GG die Möglichkeit, Akteneinsicht in die vollständigen Unterlagen der Auswahlkommission zu nehmen.

Erst dann kann sie entscheiden, wie sie weiter vorgehen möchte. Ist doch kleines Verwaltungseinmaleins:
- Sachverhalt ermitteln
- prüfen und subsumieren
- entscheiden.