Hallo,
wie im Betreff schon erwähnt, die Frage: Darf ich als Arbeitnehmer (mit elektrotechnischer Ausbildung) als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen? Ich arbeite in einer Behörde. Man ist der Meinung, das meine elektrotechnische Ausbildung reicht, um Instandsetzungen durchzuführen ohne mich zu einer Elektrofachkraft zu ernennen. Auch soll ich nach einen Lehrgang als befähigte Person eingesetzt werden. daher die Zusatzfrage, Wer trägt dann die Verantwortung?
Danke für hilfreiche Antworten