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Als Verwaltungsangestellter elektrotechnische Arbeiten ausführen
SVAbackagain:
Dann denkst Du falsch.
Gewerbeaufsichtbeamter:
--- Zitat von: iwim am 19.01.2023 12:42 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 19.01.2023 12:25 ---..die fällt jetzt nicht unters Tariferegime des ö.D.
--- End quote ---
Wieso?
In der DIN VDE 1000-10 werden die Anforderungen an die in der Elektrotechnik tätigen Personen gestellt. Jedes Unternehmen, welches unter den Geltungsbereich der DIN VDE 1000–10 fällt, sollte eine verantwortliche Elektrofachkraft bestellen. Gemäß der Norm sind das Unternehmen mit einem „elektrotechnischen Betriebsteil“. Dies betrifft alle Unternehmen, die elektrotechnische Einrichtungen planen, konstruieren, errichten, betreiben, prüfen oder instand halten. Daher, wenn wir prüfen und instand halten wollen, haben wir ja quasi einen elektrischen Betriebsteil eröffnet. Daher sollte man nach meiner Auffassung eine Elektrofachkraft bestellen, die diese Verantwortung übernimmt. Der Behördenleiter kann es schlecht, da er elektrotechnischer Laie ist.
--- End quote ---
Die befähigte Person muss zur Prüfung die in der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der TRBS 1203 gestellten Anforderungen erfüllen.
pommes:
--- Zitat von: SVAbackagain am 19.01.2023 12:40 ---Da er sich mit dem „omphalotischen Gebaren“ der einen oder anderen ihre Bedeutung maßlos überschätzenden VEFK hier mehrfach auseinandergesetzt hat, würde ich nicht davon ausgehen. Er würde sich aber mutmaßlich angesichts des völligen Fehlens einer Relevanz der Norm für den Sachverhalt wohl ebensowenig wie ich oder der Arbeitgeber des Fragestellers damit näher auseinandersetzen.
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lol, sehr richtig!
iwim:
VDE Schriftenreihe 135 S. 77-79 regelt das klar und deutlich in Bezug auf die DIN VDE 1000-10.
Ich finde es eigenartig, dass im öD überall Beauftragte für alles mögliche existieren. Aber im Bereich der Elektrotechnik keiner Verantwortung übernehmen will und einfach gesagt wird, du bist Elektriker, kannst prüfen. Selbst die FASI interpretiert diesen Sachverhalt falsch.
Aber genau hier schafft die DIN VDE 1000-10 Klarheit. Alleine nur durch das Durchführen von Prüfungen durch eine befähigte Person wo Besichtigen, Erproben und Messen zur Tätigkeit gehören wird ein elektrotechnischer Betriebsteil geschaffen und benötigt eine VEFK (wenn Unternehmer / Dienststellenleiter selbst keine ist).
Sollte dies im öD anders sein?
SVAbackagain:
Den Vorschriften der DIN VDE kommt aber keinerlei Rechtsverbindlichkeit zu. Sie sind Bestandteil des sog. Stands der Technik, von ihnen kann aber jederzeit abgewichen werden. Überall, wo „Fachportale“ hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit konkret zu werden versuchen, wird dann rumgedruckst, sie seien ja „quasi rechtsverbindlich“, was schlicht übersetzt heisst: sie sind nicht rechtsverbindlich.
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