Moin,
ein mühsam umworbener Praktikant hat sich bei uns erfolgreich auf eine Ing.-stelle beworben. Die Stelle war mit E 12 ausgeschrieben und die mir bekannte Tätigkeitsbeschreibung war ebenfalls durch die Personalstelle mit 12 bewertet.
Im Zuge eines Gespräches erfuhr ich dann, dass wohl mit Verweis auf TVL Anlage A
Entgeltgruppe 12
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung
die tatsächlich auch nicht vorhandene Erfahrung maßgebend sei, was dazu führte das der Kollege nur in 11 eingruppiert wird und er wohl in 3 Jahren höhergruppiert wird.
Alle wissen jedoch von Spid das Beschäftigte gem. ihrer ausgeübten Tätigkeit eingruppiert werden. (Sorry, der musste sein!)
Ich frage mich gerade ob die Anlage A des TVL den § 12 "überschreiben" könnte, da Satz 3 einschlägig sein könnte/ müsste
1Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (Anlage A). 2Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach
der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist. 3Die/Der Beschäftigte ist in der
Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm
nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.
Hat einer einen ähnlichen Fall gehabt bzw. auch Quellen zu der Antwort?!
Danke und Gruß!