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Zulage Praxisanleitung Kita
SVAbackagain:
Die Mitbestimmung berührt aber den Anspruch auf die Zulage in keiner Weise.
WasDennNun:
Eben wenn man den Anspruch hat, dann kann ein PR in der Mitbestimmung diesen nicht verwehren.
Die Mitbestimmung ist mEn nur dafür da, dass der PR überprüft, ob da tatsächlich ein Anspruch ist und ob ggfls. andere diesen Anspruch auch hätten, aber vergessen wurden.
Coffee86:
Völlig korrekt. Fraglich ist halt ob sich der PR dann damit jedes mal befassen will.
Die Geschichte hinter der Frage würde mich aber schon mal interessieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: Coffee86 am 20.01.2023 10:49 ---Völlig korrekt. Fraglich ist halt ob sich der PR dann damit jedes mal befassen will.
--- End quote ---
Wenn es Teil der Mitbestimmung ist, dann gibt es kein wünschdirwas, sondern dann ist es formal zu machen.
Und ist auch kein Aufwand.
SVAbackagain:
Wenn man Aufwand vermeiden wollte, könnte man eine Dienstvereinbarung dazu treffen. Dann würde man sich die Mitbestimmung im Einzelfall sparen.
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