Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt

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Albeles:

--- Zitat von: Karina1990 am 22.01.2023 16:57 ---TVöD

--- End quote ---
SVA will Dir damit mitteilen, das es das falsche Unterforum ist. Aber es wird nichts daran ändern, das dein Studium irrelevant ist für deine jetzige Position. Dann musst Du dich auf Stellen bewerben, wo dir das zugute kommt.

FearOfTheDuck:
Zumal das:


--- Zitat von: Karina1990 am 20.01.2023 12:05 ---
 Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.


--- End quote ---

zumindest für die Ausländerbehörde in Zweifel zu ziehen ist. E9a ist dort keine ungewöhnliche Eingruppierung.

Isie:
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im TVöD Besonderheiten, wenn man wegen des fehlenden Verwaltungslehrgangs eine EG niedriger eingruppiert ist. Eine Zulage?

Karina1990:
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.

SVAbackagain:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

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