Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt

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RsQ:
Ich hänge mich mal dran:

Mal rein theoretisch ... Personalnot groß usw. ... gäb's eine Möglichkeit, in so einem Szenario trotzdem ein Gehalt der EG 8 zu zahlen (per Zulage o. ä.)? Oder macht man das nicht, um keinen Unmut der Bestandsmitarbeiter heraufzubeschwören?

@Karina1990: Kommt man wirklich so "leicht" aus einem geisteswissenschaftlichen Magister völlig "quer" ins Bürgeramt? Ich find' das spannend, denn bislang scheinen mir die Kommunen trotz der Personalnot meist noch recht unkreativ, wenn es bspw. um die Gewinnung breit qualifizierter Uni-Absolventen mit Berufserfahrung geht ...

In die Runde: Ist in einem solchen Szenario der VL 1 irgendwann Pflicht? Oder kann man das auch aussitzen? Wie viel lernt man "on the job"? Das meiste dürfte doch Routine sein. Braucht es da wirklich den VL 1/2?

MarieH:
Eine Zulage wird es im Bürgerbüro nicht geben, für diese Tätigkeiten gibt es immer Bewerber, es gibt also kein Personalgewinnungsproblem.

Eigentlich bräuchte es für die Tätigkeiten keinen VL1, aber manche Kommunen sind einfach total rückschrittlich.

Sie kann dies selbstverständlich aussitzen, verbleibt dann aber in E7, sofern keine vollumfängliche Aufgabenübertragung erfolgt.

Karina1990:
Interessant. So hab ich das auch noch nie gesehen.

Karina1990:
"Mal rein theoretisch ... Personalnot groß usw. ... gäb's eine Möglichkeit, in so einem Szenario trotzdem ein Gehalt der EG 8 zu zahlen (per Zulage o. ä.)? Oder macht man das nicht, um keinen Unmut der Bestandsmitarbeiter heraufzubeschwören?"

Ja, wenn die Personalnot groß ist, geht es offensichtlich. Meine letzte Position war in der Ausländerbehörde irgendwo auf dem Land, wo generell enorm hohe Personalnot herrscht. Dort wurde ich sogar in E 9a eingestuft. Es war eine Position als Hauptsachbearbeiter Umverteilung und Visaangelegenheiten. Voraussetzung war ein Uniabschluss und berufliche Erfahrungen im öffentlichen Dienst
Und davor habe ich beim BAMF beschäftigt, E 9c. Voraussetzung war ein Abschluss in Anglistik. Dort bekam ich eine Intensivschulung und war in der Beratung tätig.
Und: Ja, in der Ausländerbehörde gab es Unmut weil ich ohne Verwaltungslehrgang die Stelle bekommen habe.

Isie:
Geht es in diesem Thread tatsächlich um den TV-L oder um den TVöD? Bei einer Tätigkeit im Bürgerbüro hätte ich TVöD vermutet.

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