Autor Thema: Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt  (Read 3481 times)

Karina1990

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Ich hatte soeben ein Vorstellungsgespräch für die Position als Sachbearbeiterin im Bürgerbüro, ausgeschrieben in der Stellenbeschreibung mit Eingruppierung Entgeltgruppe 8. Mein Magister in Geisteswissenschaften und meine bisherigen beruflichen Erfahrungen in der Ausländerbehörde scheinen dort sekundär zu sein. Jedenfalls würde man mich nur mit der Entgeltgruppe 7 nehmen, bis ich eines Tages den Verwaltungslehrgang 1 absolviert habe. Dann erst würde man mich in die Entgeltgruppe 8 einstufen. Ist das im öffentlichen Dienst so normal? Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.

Landsknecht

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #1 am: 20.01.2023 12:28 »
Nicht falsch verstehen, aber wenn du als Küchenhilfe in einem Kinderhort anfängst, wird dann dein Magister eine Rolle spielen? :-X

Organisator

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #2 am: 20.01.2023 12:45 »
Ich hatte soeben ein Vorstellungsgespräch für die Position als Sachbearbeiterin im Bürgerbüro, ausgeschrieben in der Stellenbeschreibung mit Eingruppierung Entgeltgruppe 8. Mein Magister in Geisteswissenschaften und meine bisherigen beruflichen Erfahrungen in der Ausländerbehörde scheinen dort sekundär zu sein. Jedenfalls würde man mich nur mit der Entgeltgruppe 7 nehmen, bis ich eines Tages den Verwaltungslehrgang 1 absolviert habe. Dann erst würde man mich in die Entgeltgruppe 8 einstufen. Ist das im öffentlichen Dienst so normal? Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.

Du bist entsprechend deiner übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Erfahrungen und Abschlüsse sind - soweit nicht tariflich gefordert - völlig egal. Landsknecht hats schön veranschaulicht.

MarieH

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #3 am: 20.01.2023 12:46 »
Du wirst aufgrund der nicht nur vorübergehend übertragenen Aufgaben eingruppiert. Ich denke, dass die vollständige und dauerhafte Aufgabenübertragung erst nach dem AL 1 erfolgt, was also absolut normal ist.

Ein Ingenieur kann ja nicht E12 erwarten, wenn er als Reinigungskraft arbeitet. :D


Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #4 am: 20.01.2023 18:38 »
ok, danke an alle, dass ihr euch Zeit genommen habt um mir zu antworten.

RsQ

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #5 am: 20.01.2023 22:02 »
Ich hänge mich mal dran:

Mal rein theoretisch ... Personalnot groß usw. ... gäb's eine Möglichkeit, in so einem Szenario trotzdem ein Gehalt der EG 8 zu zahlen (per Zulage o. ä.)? Oder macht man das nicht, um keinen Unmut der Bestandsmitarbeiter heraufzubeschwören?

@Karina1990: Kommt man wirklich so "leicht" aus einem geisteswissenschaftlichen Magister völlig "quer" ins Bürgeramt? Ich find' das spannend, denn bislang scheinen mir die Kommunen trotz der Personalnot meist noch recht unkreativ, wenn es bspw. um die Gewinnung breit qualifizierter Uni-Absolventen mit Berufserfahrung geht ...

In die Runde: Ist in einem solchen Szenario der VL 1 irgendwann Pflicht? Oder kann man das auch aussitzen? Wie viel lernt man "on the job"? Das meiste dürfte doch Routine sein. Braucht es da wirklich den VL 1/2?

MarieH

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #6 am: 20.01.2023 22:53 »
Eine Zulage wird es im Bürgerbüro nicht geben, für diese Tätigkeiten gibt es immer Bewerber, es gibt also kein Personalgewinnungsproblem.

Eigentlich bräuchte es für die Tätigkeiten keinen VL1, aber manche Kommunen sind einfach total rückschrittlich.

Sie kann dies selbstverständlich aussitzen, verbleibt dann aber in E7, sofern keine vollumfängliche Aufgabenübertragung erfolgt.


Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #7 am: 22.01.2023 09:53 »
Interessant. So hab ich das auch noch nie gesehen.

Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #8 am: 22.01.2023 10:21 »
"Mal rein theoretisch ... Personalnot groß usw. ... gäb's eine Möglichkeit, in so einem Szenario trotzdem ein Gehalt der EG 8 zu zahlen (per Zulage o. ä.)? Oder macht man das nicht, um keinen Unmut der Bestandsmitarbeiter heraufzubeschwören?"

Ja, wenn die Personalnot groß ist, geht es offensichtlich. Meine letzte Position war in der Ausländerbehörde irgendwo auf dem Land, wo generell enorm hohe Personalnot herrscht. Dort wurde ich sogar in E 9a eingestuft. Es war eine Position als Hauptsachbearbeiter Umverteilung und Visaangelegenheiten. Voraussetzung war ein Uniabschluss und berufliche Erfahrungen im öffentlichen Dienst
Und davor habe ich beim BAMF beschäftigt, E 9c. Voraussetzung war ein Abschluss in Anglistik. Dort bekam ich eine Intensivschulung und war in der Beratung tätig.
Und: Ja, in der Ausländerbehörde gab es Unmut weil ich ohne Verwaltungslehrgang die Stelle bekommen habe.

Isie

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #9 am: 22.01.2023 10:32 »
Geht es in diesem Thread tatsächlich um den TV-L oder um den TVöD? Bei einer Tätigkeit im Bürgerbüro hätte ich TVöD vermutet.

SVAbackagain

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #10 am: 22.01.2023 10:44 »
Da es auch Bürgerbüros in Berlin, Bremen oder Hamburg gibt…

Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #11 am: 22.01.2023 15:23 »
Baden-Württemberg

SVAbackagain

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #12 am: 22.01.2023 15:47 »
Und in Baden-Württemberg kommt in den Bürgerbüros der TV-L zur Anwendung?

Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #13 am: 22.01.2023 16:57 »
TVöD

SVAbackagain

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #14 am: 22.01.2023 17:07 »
Und Du dachtest, das TV-L-Unterforum sei der richtige Ort für die Diskussion des Sachverhalts weil…?