"Mal rein theoretisch ... Personalnot groß usw. ... gäb's eine Möglichkeit, in so einem Szenario trotzdem ein Gehalt der EG 8 zu zahlen (per Zulage o. ä.)? Oder macht man das nicht, um keinen Unmut der Bestandsmitarbeiter heraufzubeschwören?"
Ja, wenn die Personalnot groß ist, geht es offensichtlich. Meine letzte Position war in der Ausländerbehörde irgendwo auf dem Land, wo generell enorm hohe Personalnot herrscht. Dort wurde ich sogar in E 9a eingestuft. Es war eine Position als Hauptsachbearbeiter Umverteilung und Visaangelegenheiten. Voraussetzung war ein Uniabschluss und berufliche Erfahrungen im öffentlichen Dienst
Und davor habe ich beim BAMF beschäftigt, E 9c. Voraussetzung war ein Abschluss in Anglistik. Dort bekam ich eine Intensivschulung und war in der Beratung tätig.
Und: Ja, in der Ausländerbehörde gab es Unmut weil ich ohne Verwaltungslehrgang die Stelle bekommen habe.