Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt

Begonnen von Karina1990, 20.01.2023 12:05

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Albeles

Zitat von: Karina1990 am 22.01.2023 16:57
TVöD
SVA will Dir damit mitteilen, das es das falsche Unterforum ist. Aber es wird nichts daran ändern, das dein Studium irrelevant ist für deine jetzige Position. Dann musst Du dich auf Stellen bewerben, wo dir das zugute kommt.

FearOfTheDuck

Zumal das:

Zitat von: Karina1990 am 20.01.2023 12:05

Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.


zumindest für die Ausländerbehörde in Zweifel zu ziehen ist. E9a ist dort keine ungewöhnliche Eingruppierung.

Isie

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im TVöD Besonderheiten, wenn man wegen des fehlenden Verwaltungslehrgangs eine EG niedriger eingruppiert ist. Eine Zulage?

Karina1990

Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.

SVAbackagain

Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Albeles

Was hat eine fehlende Voraussetzung in der Person mit Vertrauen zu tun?
Natürlich ist das ärgerlich, aber das ist ja keine Ermessenssache, sondern Tarifrecht. Sobald Du das erfüllst, bekommst Du ja die E8. Und wahrscheinlich stand in der Stellenausschreibung drin, das der VL1 benötigt wird. Vorstellungsgespräche sind ja dafür da, um sowas vorher zu klären.
Vielleicht ist das auch einfach nicht der richtige Job für Dich, aber das musst Du ganz alleine für Dich herausfinden und das kann Dir niemand abnehmen.

Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg    :)

LG Albeles

WasDennNun

Zitat von: Karina1990 am 23.01.2023 08:43
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.

Isie


Karina1990

Zitat von: WasDennNun am 23.01.2023 09:39
Zitat von: Karina1990 am 23.01.2023 08:43
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.

Karina1990

btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
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Super, danke

Karina1990

Zitat von: Isie am 22.01.2023 19:09
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im TVöD Besonderheiten, wenn man wegen des fehlenden Verwaltungslehrgangs eine EG niedriger eingruppiert ist. Eine Zulage?

Keine Zulage

SVAbackagain

Doch, der TVÖD sieht dann eine Zulage vor.


Karina1990