Autor Thema: Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt  (Read 3489 times)

Albeles

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #15 am: 22.01.2023 17:09 »
TVöD
SVA will Dir damit mitteilen, das es das falsche Unterforum ist. Aber es wird nichts daran ändern, das dein Studium irrelevant ist für deine jetzige Position. Dann musst Du dich auf Stellen bewerben, wo dir das zugute kommt.

FearOfTheDuck

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #16 am: 22.01.2023 18:16 »
Zumal das:


 Ich habe vor 2 Jahren als Quereinsteigerin im öffentlichen Dienst angefangen und bisher wurde mein Magister immer berücksichtigt. Nur gestern nicht.


zumindest für die Ausländerbehörde in Zweifel zu ziehen ist. E9a ist dort keine ungewöhnliche Eingruppierung.

Isie

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #17 am: 22.01.2023 19:09 »
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im TVöD Besonderheiten, wenn man wegen des fehlenden Verwaltungslehrgangs eine EG niedriger eingruppiert ist. Eine Zulage?

Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #18 am: 23.01.2023 08:43 »
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.

SVAbackagain

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #19 am: 23.01.2023 08:46 »
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Albeles

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #20 am: 23.01.2023 08:57 »
Was hat eine fehlende Voraussetzung in der Person mit Vertrauen zu tun?
Natürlich ist das ärgerlich, aber das ist ja keine Ermessenssache, sondern Tarifrecht. Sobald Du das erfüllst, bekommst Du ja die E8. Und wahrscheinlich stand in der Stellenausschreibung drin, das der VL1 benötigt wird. Vorstellungsgespräche sind ja dafür da, um sowas vorher zu klären.
Vielleicht ist das auch einfach nicht der richtige Job für Dich, aber das musst Du ganz alleine für Dich herausfinden und das kann Dir niemand abnehmen.

Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg    :)

LG Albeles

WasDennNun

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #21 am: 23.01.2023 09:39 »
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.

Isie

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #22 am: 23.01.2023 11:11 »
Die Thematik ist sehr ausführlich erläutert bei https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-87-nummer7-ausbildungs-und-pruefungspflicht_idesk_PI13994_HI10490214.html

Wenn du hierzu Fragen hast, solltest du im Unterforum TVöD Kommunen einen neuen Thread eröffnen.

Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #23 am: 23.01.2023 15:37 »
Ich gebe es offen und ehrlich zu, ich habe nicht richtig aufgepasst. TV-L = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder und TVöD = Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Im Endeffekt geht es im öffentlichen Dienst um das Vertrauen. Kann man dem Arbeitgeber noch vertrauen, wenn in der Stellenausschreibung Entgelt 8 versprochen wird, die Personalerin jedoch im Vorstellungsgespräch auf einmal von Entgelt 7 spricht. Wenn man zum Vorstellungsgespräch geht, dann geht man davon aus, dass über die in der Stellenausschreibung genannte Entgeltgruppe gesprochen wird.
Ja, man kann den AG noch vertrauen und es stärkt doch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst, dass man sich hier strikt an die öffentlich einsehbaren Regularien der Eingruppierung hält und nicht nach gutdünken was auswürfelt.
Ärgerlich für dich.
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.

Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #24 am: 23.01.2023 15:42 »
btw: Der Tarifvertrag TVöD gibt es einmal für die Kommunen und einmal für den Bund. Nur damit du nächstes mal die richtige Unterlagen findest, die du einsehen solltest, bevor du einen AV unterschreibst, damit du dich nicht hinterher hintergangen fühlt.
[/quote]

Super, danke

Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #25 am: 23.01.2023 15:43 »
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es im TVöD Besonderheiten, wenn man wegen des fehlenden Verwaltungslehrgangs eine EG niedriger eingruppiert ist. Eine Zulage?

Keine Zulage

SVAbackagain

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #26 am: 23.01.2023 15:49 »
Doch, der TVÖD sieht dann eine Zulage vor.


Karina1990

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Antw:Uniabschluss bei Gruppierung nicht berücksichtigt
« Antwort #28 am: 23.01.2023 15:51 »
Doch, der TVÖD sieht dann eine Zulage vor.

Ach so