Meine sehr geehrten Mitbeamtinnen und Beamten,
ich danke erstmal für viel Lesestoff und oft wirklich tolles Fachwissen.
Da ich selber erst ein paar Monate auf euren Pfaden wandele und die entsprechenden Themen im Studium g.D. so früh nicht dran gekommen sind, brauche ich bei dem Thema ruhegehaltsfähige Dienstzeiten und dem resultierenden Ruhegehaltssatz etwas (nach)Hilfe.
Natürlich auch um etwas egoistisch für meinen Fall mal mit Zahlen zu spielen und die Thematik der letzten Forumseinträge besser zu verstehen.
Es wäre schön wenn ihr mir bei den Fragen am Ende weiterhelfen könntet:
Daten:
Ehemaliger Soldat auf Zeit, Beamtenanwärter seit 01.10.2022
Jeweils mit einer Version a und b je nach einer zukünftigen Anerkennung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten.
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2022):
a)Mindestens 16 Jahre 9 Monate ruhegehaltfähige Dienstzeit (Nur Anerkennung Wehrdienst) = 16,75 Jahre
b)Maximal 22 Jahre 6 Monate ruhegehaltfähige Dienstzeit (Volle Anerkennung aller sonstigen Zeiten) = 22,5 Jahre
Besondere Altersgrenze: 67 Jahre
Geburtsjahr: 1980
Keine Ausfallzeiten / Teilzeit / Kinderzeit.
Variationen:
1) Erreichung besondere Altersgrenze zum 1.10.2047 (67 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2047):
a) Dienstzeit 41,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 41,75 x 1,79375 = 74,89 v. H.
b) Dienstzeit 47,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 47,50 x 1,79375 = 85,20 v. H.
Abzüge : 0 %
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz beträgt die in Summe maximal zulässigen 71,75 Prozent
2) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag 1.10.2043 (63 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2043):
a) Dienstzeit 36,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 36,75 x 1,79375 = 65,92 v. H.
b) Dienstzeit 42,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 42,50 x 1,79375 = 78,02 v. H.
Abzüge : -14,4 % Versorgungsabschlag
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -14,4 % auf a) 51,52 v. H. / b) 61,83 v. H,
3) Versetzung in den Ruhestand nach Dienstunfähigkeit 1.10.2038 (58 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2038):
a) Dienstzeit 31,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 31,75 x 1,79375 = 56,95 v. H.
b) Dienstzeit 37,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 37,50 x 1,79375 = 67,27 v. H.
Abzüge : -10,8 % Versorgungsabschlag da unter 40 Dienstjahre und unter 63 Jahre
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -10,8 % auf a) 46,15 v. H. / b) 56,47 v. H,
4) Versetzung in den Ruhestand nach Dienstunfall 1.10.2038 (58 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2038):
a) Dienstzeit 31,75 Jahre ruhegehal3tfähige Dienstzeit = 31,75 x 1,2 x 1,79375 = 68,34 v. H
b) Dienstzeit 37,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 37,50 x 1,2 x 1,79375 = 80,71 v. H
Abzüge : Erhöhung des Ruhegehaltssatzes um 20%, -10,8 % Versorgungsabschlag da unter 40 Dienstjahre und unter 63 Jahre
Ergebnis :
Der erhöhrte Ruhegehaltssatz vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -10,8 % auf a) 57,54 v. H. / b) 69,91 v. H,
5) Versetzung in den Ruhestand nach Dienstunfähigkeit 1.10.2043 (63 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2043):
a) Dienstzeit 36,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 36,75 x 1,79375 = 65,92 v. H.
b) Dienstzeit 42,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 42,50 x 1,79375 = 78,02 v. H.
Abzüge : -10,8 % auf a) , 0% auf b) da 40 Dienstjahre und 63 Jahre oder älter.
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz a) vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -10,8 % auf a) 55,12 v. H.
Der Ruhegehaltssatz b) vermindert sich durch die Erfüllung der 40 Dienstjahre bei 63 Jahren nicht und beträgt höchstens 71,75 v. H.
Fragen :
+ Ist bei Variation 1) eine unschädliche Reduzierung der Arbeitszeit in den letzten Dienstjahren bei einem gleichzeitigen Erhalt des Ruhegehaltsatz von 71,75 % wie errechnet möglich oder empfehlenswert?
+ Bleibt es bei 2)b) und einer vollen Anerkennung aller Zeiten und bei einer Versetzung in den Ruhestand mit 63 Jahren bei einem Ruhegehaltssatz von 61,83 %?
+ Wie wird bei einem vorzeitigem Ruhestand bei 3) und 5) die Zurechnungszeit ermittelt? 2/3 von 2 Jahre bei 3) und 0 bei 5)?
+ Gilt die Zurechnungszeit auch bei Fällen eines qualifizierten Dienstunfalles nach 4)?
Falls ich die Daten richtig deute wäre einerseits über eine abschlagsfreie Teilzeitlösung in späten Dienstjahren durch die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten oder Versetzung in den Ruhestand mit geringen Abzügen möglich.
Die Rechnerei ist echt pain ~lach~
Danke für eure Zeit und Liebe Grüße in die Runde
Aratrim