Höhe des Familienzuschlags

Begonnen von Roja, 01.02.2023 17:10

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flip

Zitat von: Träumer in 01.02.2023 22:22
Zitat von: flip in 01.02.2023 21:49
Jeder bekommt den halben Zuschlag. Was sich ja je nach Besoldungsgesetz unterscheiden kann.
Familienzuschlag wird nicht um die Teilzeit gemindert.

Jeder bekommt den halben verheirateten Zuschlag und die Frau bekommt den vollen Familienzuschlag für die Kinder, oder was meinst du mit halben Zuschlag?
Ja en halben verheirateten Zuschlag. Im dem Fall lohnt es sich, das Kindergeld an die Landesbeamtin NRW auszahlen zu lassen. Somit gibts den kinderbezogenen Anteil von NRW und der ist deutlich höher.

Träumer


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Ja en halben verheirateten Zuschlag. Im dem Fall lohnt es sich, das Kindergeld an die Landesbeamtin NRW auszahlen zu lassen. Somit gibts den kinderbezogenen Anteil von NRW und der ist deutlich höher.
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Danke schön für die Antworten. Bei dem Rechner hier auf der Seite habe ich aber keine Möglichkeit das auszurechnen, oder?

FausSH

So, jetzt möchte ich als ehemalige Besolderin vom BVA etwas zum Thema Familienzuschlag beisteuern. Mit einfachen Worten.
Nach § 40 Bundesbesoldungsgesetz hat Anspruch auf den vollen Familienzuschlag.
1. Verheiratete
2. Verwitwet
3. Geschieden und dem Ex Ehegatten zum Unterhalt verpflichtet
4. Haushaltsaufnahme des leiblichen Kindes.
Zu 1. und 3. zu 50% wenn der Partner oder Ex Partner ebenfalls Beamter oder Soldat ist.

Der kinderbezogene Anteil bekommt vorrangig derjenige, der auch das Kindergeld erhält.
Bei mehreren leiblichen oder unehelichen Kindern, kommt es darauf an, ob es ein Zahl- oder Zählkind ist.

xap

Also gemäß Eingangsfrage 131,52 € in der Annahme die Dame wäre nicht frisch vom genannten Lebensgefährten geschieden und zum Unterhalt verpflichtet.

bgler

Nein, nicht nur die 131,52, sondern den vollen FZ. Denn es erfolgte ja eine Haushaltsaufnahme des leiblichen Kindes.

EiTee

Zitat von: Träumer in 02.02.2023 06:23

Danke schön für die Antworten. Bei dem Rechner hier auf der Seite habe ich aber keine Möglichkeit das auszurechnen, oder?

Doch, indem man einfach angibt, Ehepartner Beamte 1 Kind und schon bekommt man valide zahlen. Das Werkzeug hierfür ist da, jetzt muss man es nur noch bedienen können.

Träumer

Zitat von: EiTee in 02.02.2023 17:56
Zitat von: Träumer in 02.02.2023 06:23

Danke schön für die Antworten. Bei dem Rechner hier auf der Seite habe ich aber keine Möglichkeit das auszurechnen, oder?

Doch, indem man einfach angibt, Ehepartner Beamte 1 Kind und schon bekommt man valide zahlen. Das Werkzeug hierfür ist da, jetzt muss man es nur noch bedienen können.

Danke für den Hinweis, es geht aber darum, dass der NRW-Beamte nur 30 % arbeitet und man dann nur den FZ für die Kinder zu 30 % bekommt und ich nicht angeben kann, dass der Bundesbeamte 100 % arbeitet. Hast du dafür auch eine Lösung?

EiTee

Zitat von: Träumer in 02.02.2023 18:09

Danke für den Hinweis, es geht aber darum, dass der NRW-Beamte nur 30 % arbeitet und man dann nur den FZ für die Kinder zu 30 % bekommt und ich nicht angeben kann, dass der Bundesbeamte 100 % arbeitet. Hast du dafür auch eine Lösung?

1. Man nehme den Rechner, trage alles regulär ein (auf 100%) und notiere sich die Summe des FZ1 + FZ2
2. Man nehme den Rechner, stelle auf 30% trage Kinderlos & Nicht verheiratet ein und gebe bei "weitere monatliche Zulagen" die notierte Summe aus Punkt 1 ein und siehe da, man erhält das was Du möchtest.

Träumer

Danke Dir, hat geklappt!

officebuyman

Guten Abend, bevor ich einen neuen Thread öffne würde ich meine Frage zunächst hier stellen. Ich heirate demnächst, an wen muss ich das melden zwecks Familienzuschlag? An die interne Personalabteilung oder an die Bundeskasse? Reicht eine Kopie der Heiratsurkunde? Danke und Liebe Grüße

Kurhesse

Zitat von: Roja in 01.02.2023 17:31
Vielleicht hat jemand anderes ja etwas mehr Gehirn als "xap" und kann mir die Frage netterweise beantworten...

Ich verstehe § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG so, dass diese Voraussetzung bei mir erfüllt wäre. Demnach wäre der Familienzuschlag 285,40 EUR (Stufe 2 komplett und nicht den Unterschiedsbetrag aus Stufe 1 und 2 gem. § 40 Abs. 3 BBesG).
Im Rechner habe ich die Option zwischen "verheiratet 1 Kind" und "nicht verheiratet 1 Kind" zu wählen. Nehme ich "nicht verheiratet 1 Kind" (was ja richtig ist) kommt der Unterschiedsbetrag in Höhe von 131,52 EUR als Familienzuschlag raus.

Mangels weiterer Wahlmöglichkeiten im Rechner stellte sich mir daher die genannte Frage. Sind die Optionen im Rechner unvollständig oder verstehe ich die Berechnung falsch?

Er hat doch recht mit den Rechner!!!! Als Bundesbeamter zur Not ans BVA wenden oder einfach an die Pers Abt.

Step75

Zitat von: officebuyman in 11.02.2023 22:54
Guten Abend, bevor ich einen neuen Thread öffne würde ich meine Frage zunächst hier stellen. Ich heirate demnächst, an wen muss ich das melden zwecks Familienzuschlag? An die interne Personalabteilung oder an die Bundeskasse? Reicht eine Kopie der Heiratsurkunde? Danke und Liebe Grüße

Die Heirat an die pers melden und an die bezügestelle mit der Erklärung Familienzuschlag.

Kurhesse

Zitat von: Step75 in 12.02.2023 05:46
Zitat von: officebuyman in 11.02.2023 22:54
Guten Abend, bevor ich einen neuen Thread öffne würde ich meine Frage zunächst hier stellen. Ich heirate demnächst, an wen muss ich das melden zwecks Familienzuschlag? An die interne Personalabteilung oder an die Bundeskasse? Reicht eine Kopie der Heiratsurkunde? Danke und Liebe Grüße

Die Heirat an die pers melden und an die bezügestelle mit der Erklärung Familienzuschlag.

Dann bekommt es die Bezügestelle zweimal. Die Pers. Abt. muss es ja auch weiterleiten.

bgler

Zitat von: Kurhesse in 12.02.2023 01:33
Er hat doch recht mit den Rechner!!!!

Eben nicht, wie bereits dargelegt weist der Rechner nicht alle in Frage kommenden Optionen aus. Erst denken, dann schreiben :)

Kurhesse

Zitat von: bgler in 12.02.2023 15:45
Zitat von: Kurhesse in 12.02.2023 01:33
Er hat doch recht mit den Rechner!!!!

Eben nicht, wie bereits dargelegt weist der Rechner nicht alle in Frage kommenden Optionen aus. Erst denken, dann schreiben :)

DITO