Autor Thema: Kann ein leistungsabhängiger Stufenaufstieg generell untersagt sein?  (Read 1476 times)

Marber85

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Hallo zusammen,

ich habe Ende letzten Jahres mit meinem Vorgesetzten über meine mögliche Höhergruppierung gesprochen. Aktuell bin ich in der Entwicklungsstufe 4.

Angeboten wurde mir eine Höhergruppierung aber kein leistungsabhängiger Stufenaufstieg. Ich bin nun seit gut 2 Jahren in der 4, weshalb ich bei einer Höhergruppierung wieder zurück auf 0 fallen würde. Da auch der Unterschied zur nächsten
Entgeltgruppe "nur" ca. 200 Euro ausmacht und der der nächsten Entwicklungsstufe gut 400 Euro würde sich das eindeutig mehr lohnen, auch im Hinblick auf eine eventuell danach stattfindende Höhergruppierung.

O-Ton war: "Das machen wir generell nicht."
Nach §17 Abs. 2 ist ja nur von einem "kann" die Rede. Wobei ich mich frage, ob das "kann" eher auf die gute Leistung des AN zu beziehen ist, also dass es diese Möglichkeit gibt, nicht aber, dass die Möglichkeit generell ausgeschlossen werden darf.

Hat jemand dazu fundiertes Wissen bzw. Erfahrungsschatz?  :)

Grüße

SVAbackagain

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Der Arbeitgeber kann ohne Begründung von der Anwendung von Kann-Regelungen stets, grundsätzlich oder auch im Einzelfall absehen.

Kaiser80

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Das kann bezieht sich darauf, das der AG diese Regelung generell ausüben kann.

Erfahrungsschatz: Ich kenn keine Kommune die es anwedet. Ich kenn aber auch nicht alle zigtausend AG des öD und Tarifanwender des TVÖD.

Marber85

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Danke für eure prompten und konkreten Antworten. Ich hatte es schon fast befürchtet. Persönliche Zulage ist hier auch schwer zu bekommen...mal sehen wie ich es taktisch klug angehe.