Hallo,
ich habe gelesen, dass beim Wechsel als Beschäftigter zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich des TVöD oder des TV-L erfasst werden, die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt werden.
Bei meinem Wechsel zwischen zwei Bundesländern (Geltungsbereich TV-L) ist dies nicht erfolgt. Als Begründung wurde formuliert, dass E10 Stufe 5 (unabhängig der Defakto-Tätigkeiten) zu E 13 nicht als gleichwertige Tätigkeit anerkannt werden kann, und daher die Beschäftigungszeiten nicht anerkannt werden können. Damit bin ich nun in Stufe 1, und das Dienstjub. ist auf das Datum meines Beginns im neuen Bundesland 'zurückgesetzt'.
Stimmt das? Besten Dank für eine kurze Einordnung!
Viele Grüße,