Man hat ja durch die VBL-Reform (radikale Kürzung) 2001 erlebt, wie sicher die VBL-Ansprüche sind....
Vor allem wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, sind gravierendste Kürzungen umstandslos möglich (im Moment ist die 1% Erhöhung pro Jahr auch schon eine fortwährende Kürzung hinsichtlich der Kaufkraft)
Bis zur Reform 2001 war die VBL Rente zweigeteilt. Stark vereinfacht berechnete sich die Rente wie folgt:
Im ersten Schritt wurde abhängig von der Höhe der Beiträge die Betriebsrente berechnet.
Im zweiten Schritt wurde ermittelt, wie hoch die Pension eines vergleichbaren Beamten mit vergleichbarer Laufbahn wäre und die Differenz der gesetzlichen Rente zu der fiktiven Beamtenversorgung ermittelt.
Im dritten Schritt wurde die höhere Leistung gezahlt.
Da es im Beamtenrecht allerdings auch eine Mindestversorgung gibt, führte diese Regelung dazu, dass Arbeitnehmer in unteren Lohngruppen eine sehr hohe VBL Rente erhielten, während Arbeitnehmer mit einer sehr guten Altersrente trotz deutlich höherer Einzahlungen weniger Betriebsrente bekamen.
Während der Teil der ersten Regelung in den meisten Fällen unverfallbar war und somit nicht angetastet werden konnte (Versicherungsprinzip), konnte der zweite Teil als Fürsorgeleistung angepasst werden. Das hat allerdings nicht in jedem Fall zu gravierenden Kürzungen geführt sondern insbesondere bei denjenigen, die eine vergleichsweise geringe gesetzliche Rente hatten.
Der Teil, der unverfallbar ist, ist auch weiterhin durch das Betriebsrentengesetz geschützt. Auch eine Anpassung von mindestens 1 % jährlich ist ebenfalls durch das Betriebsrentengesetz geschützt. Daher sind weitere, gravierende Kürzungen nicht mögich und somit auch nicht zu erwarten. Derzeit ist es richtig, dass die Inflation weit über den von der EZB gewünschten 2 % liegt. Wir hatten aber auch in der Vergangenheit Jahre, in denen die Inflation unter 1 % lag. Einen gewissen Kaufkraftverlust erleben allerdings derzeit nicht nur Rentner sondern auch ganz normale Beschäftigte. Die aktuelle Situation macht uns alle ein Stück ärmer.
Seit der Reform besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Betriebsrente durch zusätzliche Einzahlungen zu stärken. Oft ist das Angebot durch die VBL dabei besser als vergleichbare Angebote auf dem allgemeinen Kapitalmarkt.
Damit wurde die vielfach politisch und von den Wählern geforderte Eigenverantwortung bei der Altersvorsorge gestärkt. Wie so oft in Demokratien ist der Wille der Mehrheit umzusetzen, ob er klug ist, zeigt sich erst im Nachhinein (Stichwort: BREXIT).