Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Kündigungsfrist
SVAbackagain:
Nein, Deine Ausführungen zeugen von einer solcherart unzureichenden Durchdringung der tariflichen Regelungen, dass Du dringend davon Abstand nehmen solltest, anderen in Bezug auf diese Rat zu erteilen. Die Vertragsdauer muss mindestens zwölf Monate betragen, um außerhalb der Probezeit ordentlich kündigen zu können, und nicht etwa die im Beschäftigungsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Vertragsdauer beträgt im Sachverhalt zwei Jahre.
WasDennNun:
In der Zeit zwischen Ende Probezeit und 6 Monaten Beschäftigungszeit kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Korrekt?
edit wenn die Vertragsdauer >12 M natürlich
SVAbackagain:
Nein. Die h.M. dazu hat McOldie doch zutreffend ausgeführt. Es besteht in den Kommentaren bestenfalls Uneinigkeit, ob die Regelungslücke mittels der BGB-Frist oder der aus § 34 zu schließen ist.
WasDennNun:
Fein, dann habe ich es doch richtig verstanden.
9900053544:
Heißt, meine derzeitige Kündigungsfrist beträgt (vermutlich) 2 Wochen?
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