Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 1732 times)

9900053544

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Kündigungsfrist
« am: 23.01.2023 10:47 »
Guten Tag,

ich bin auf 2 Jahre befristet im TVöD angestellt. Meine Probezeit betrug 6 Wochen.

Die Probezeit ist bereits bestanden. Jetzt bin ich mir nicht sicher, wie lange meine Kündigungsfrist aktuell beträgt.

- Bis Ablauf der Probezeit - 2 Wochen zum Monatsende
- Anstellung mehr als 6 Monate - 4 Wochen zum Monatsende

Meine Probezeit ist zwar beendet, jedoch ist meine Anstellung erst 3 Monate.

Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank schon mal!

McOldie

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 23.01.2023 12:33 »
Schon einmal in den TVöD geschaut? Dort ist in § 30 Abs. 5 die Kündigungsfrist geregelt:
1Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 2Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeits-verhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

SVAbackagain

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 23.01.2023 12:39 »
Und das wäre bei der Lösung des Sachverhalts jetzt inwiefern hilfreich?

McOldie

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 23.01.2023 15:20 »
Dann versuch es noch einmal
Unklar ist, welche Kündigungsfrist nach Ablauf der sechswöchigen Probezeit im sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis gelten soll. Einerseits gilt die Zweiwochenfrist nur während der Probezeit, die bei der sachgrundlosen Befristung sechs Wochen beträgt (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Andererseits soll die Vier-Wochen-Kündigungsfrist nach § 30 Abs. 5 Satz 2 TV-L erst nach einem sechsmonatigen Bestand des Arbeitsverhältnisses gelten. Es ist davon auszugehen, dass hier eine unbewusste Regelungslücke vorliegt, die dahingehend zu schließen ist, dass auch bei der sachgrundlosen Befristung unabhängig von der Dauer der Probezeit in den ersten sechs Monaten die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss beträgt.

RadWirdKommen

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 24.01.2023 06:47 »
Er ist 3 Monate angestellt und hat einen befristeten Vertrag -> Damit kann er doch die nächsten 9 Monate eben nicht ordentlich kündigen. Ein Aufhebungsvertrag wäre aber möglich.

SVAbackagain

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 24.01.2023 06:56 »
Nein, Deine Ausführungen zeugen von einer solcherart unzureichenden Durchdringung der tariflichen Regelungen, dass Du dringend davon Abstand nehmen solltest, anderen in Bezug auf diese Rat zu erteilen. Die Vertragsdauer muss mindestens zwölf Monate betragen, um außerhalb der Probezeit ordentlich kündigen zu können, und nicht etwa die im Beschäftigungsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Vertragsdauer beträgt im Sachverhalt zwei Jahre.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 24.01.2023 07:50 »
In der Zeit zwischen Ende Probezeit und 6 Monaten Beschäftigungszeit kann nicht ordentlich gekündigt werden.
Korrekt?

edit wenn die Vertragsdauer >12 M natürlich

SVAbackagain

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 24.01.2023 07:54 »
Nein. Die h.M. dazu hat McOldie doch zutreffend ausgeführt. Es besteht in den Kommentaren bestenfalls Uneinigkeit, ob die Regelungslücke mittels der BGB-Frist oder der aus § 34 zu schließen ist.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 24.01.2023 07:55 »
Fein, dann habe ich es doch richtig verstanden.

9900053544

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 24.01.2023 12:03 »
Heißt, meine derzeitige Kündigungsfrist beträgt (vermutlich) 2 Wochen?

SVAbackagain

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 24.01.2023 12:04 »
Zwei Wochen zum Monatsende