Autor Thema: Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung  (Read 3249 times)

Kryne

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #15 am: 23.01.2023 23:48 »
Du musst nur lauter schreien als alle Anderen.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Laut schreien ist fast das wichtigste überhaupt !!

Solange du ruhig bist, gibt es für den AG keinen Grund auch nur einen Finger zu rühren.

Bei uns wurde kürzlich eine neue Stelle im Amt geschaffen, die 1:1 die gleichen Tätigkeiten ausüben wird wie ich es tue. Ausgeschrieben mit E11. (Mit E10 würde man ja Heute eh keinen Ingenieur mehr finden).

Ich bekomme E10.

Hätte ich jetzt einfach die Fresse gehalten, würde ich weiter die E10 bekommen. Hab dann meiner Amtleistung klargemacht, dass sie sich einen anderen Clown für ihren Zirkus suchen können, wenn ich nicht auch die E11 bekomme.

Wie die das tariflich umsetzen ist mir egal. Bei der neuen Stelle geht es ja auch.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung E10 - Einschlägige Berufserfahrung
« Antwort #16 am: 24.01.2023 07:54 »
Ähnliche Situation hatten wir mit einen ITler bei uns.
Ergebnis: Er nix mehr bekommen und ist leider geblieben.