Autor Thema: Stufen überspringen  (Read 2234 times)

imeseber

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Stufen überspringen
« am: 25.01.2023 08:13 »
Guten zusammen,

ist es grundsätzlich möglich aufgrund der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten Stufen zu überspringen? Ich befinde mich derzeit in Stufe 9a/ würde in 10/23 in Stufe 4 kommen. Würde theoretisch ein vorzeitiger Aufstieg in die Stufe 9a 6 gehen?

VG

WasDennNun

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« Antwort #1 am: 25.01.2023 08:17 »
Nein.
Aber man kann eine Zulage in Höhe von 2 Stufen mehr Entgelt erhalten.
« Last Edit: 25.01.2023 08:25 von WasDennNun »

imeseber

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« Antwort #2 am: 25.01.2023 08:23 »
Würde man die Zulage bei einem späteren Aufstieg in die EG 11 mit zurechnen, wenn es um die Stufenzuordnung geht?

WasDennNun

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« Antwort #3 am: 25.01.2023 08:24 »
Kommt auf die Ausgestaltung an, sie (§16.5) ist immer eine Kann-Bestimmung und idR widerruflich.
Aber warum sollte der AG dir diese zahlen? Bist du wechselwillig?

imeseber

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« Antwort #4 am: 25.01.2023 09:02 »
Wechseln möchte ich nicht.
Zum Hintergrund: ich mache gerade berufsbegleitend mein Masterstudium und schließe dieses im September ab.
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die EG wird aber erst ab 10/23 bezahlt. Ich möchte meiner Vorgesetzten daher vorschlagen, jetzt etwas an meiner Stufenzuordnung bzw. Eingruppiereung zu ändern (ich will es ja auch finanziell merken). Die Summe möchte ich aber gerne bei der späteren Stufenzuordnung bei der E11 mit "angerechnet bekommen", wenn dann dort die Stufenzuordnung vorgenommen wird.

imeseber

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« Antwort #5 am: 25.01.2023 09:25 »
Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.

Albeles

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« Antwort #6 am: 25.01.2023 09:32 »
Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.
Siehe hier:

http://hg-tvl.bplaced.net/

Aber Du musst deine tatsächliche Stufe eingeben. Nicht deine Gehaltsstufe nach 16.5

WasDennNun

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« Antwort #7 am: 25.01.2023 09:41 »
Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.
Nein! Du hast keine reelle Chance zeitnah in die EG11S4 zu kommen, so etwas ginge nur via §17.2.

Wechseln möchte ich nicht.
Zum Hintergrund: ich mache gerade berufsbegleitend mein Masterstudium und schließe dieses im September ab.
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die EG wird aber erst ab 10/23 bezahlt. Ich möchte meiner Vorgesetzten daher vorschlagen, jetzt etwas an meiner Stufenzuordnung bzw. Eingruppiereung zu ändern (ich will es ja auch finanziell merken). Die Summe möchte ich aber gerne bei der späteren Stufenzuordnung bei der E11 mit "angerechnet bekommen", wenn dann dort die Stufenzuordnung vorgenommen wird.
Also etwas ganz anderes als das was du eingangs gefragt hast.

Es besteht die Möglichkeit höherwertige Tätigkeiten vorübergehend übertragen zu bekommen §14.
Du bleibst in der EG und Stufenlaufzeit läuft weiter und du bekommst eine Zulage in der Höhe des Entgeltes wie wenn du direkt HG würdest. (Hier diff zur EG11S2)

Später, wenn du in der 9bS4 bist, kann man dir dann nicht nur vorübergehend die hwT übertragen und du würdest dann höhergruppiert.
Du kommst dann in die EG11S3.

(FYI: Im TvöD ginge dieser Weg nicht)

Da du nicht wechselwillig bist sind die Möglichkeiten dir eine weitere Zulage nach §16.5 zu gewähren eingeschränkt.

WasDennNun

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« Antwort #8 am: 25.01.2023 09:46 »
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen.
FYI: Wenn dir jetzt schon die  höherwertige Tätigkeit übertragen wurden, dann bist du jetzt schon entsprechend eingruppiert (und in der EG11S2 bzw. EG10S2 je nachdem wo in der EGO du eingruppiert bist) und obiges Szenario ist tariflich nicht mehr korrekt umsetzbar und dir wird das höhere Entgelt vorenthalten.

Albeles

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« Antwort #9 am: 25.01.2023 09:47 »
Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.
Nein! Du hast keine reelle Chance zeitnah in die EG11S4 zu kommen, so etwas ginge nur via §17.2.

Wechseln möchte ich nicht.
Zum Hintergrund: ich mache gerade berufsbegleitend mein Masterstudium und schließe dieses im September ab.
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die EG wird aber erst ab 10/23 bezahlt. Ich möchte meiner Vorgesetzten daher vorschlagen, jetzt etwas an meiner Stufenzuordnung bzw. Eingruppiereung zu ändern (ich will es ja auch finanziell merken). Die Summe möchte ich aber gerne bei der späteren Stufenzuordnung bei der E11 mit "angerechnet bekommen", wenn dann dort die Stufenzuordnung vorgenommen wird.
Also etwas ganz anderes als das was du eingangs gefragt hast.

Es besteht die Möglichkeit höherwertige Tätigkeiten vorübergehend übertragen zu bekommen §14.
Du bleibst in der EG und Stufenlaufzeit läuft weiter und du bekommst eine Zulage in der Höhe des Entgeltes wie wenn du direkt HG würdest. (Hier diff zur EG11S2)

Später, wenn du in der 9bS4 bist, kann man dir dann nicht nur vorübergehend die hwT übertragen und du würdest dann höhergruppiert.
Du kommst dann in die EG11S3.

(FYI: Im TvöD ginge dieser Weg nicht)

Da du nicht wechselwillig bist sind die Möglichkeiten dir eine weitere Zulage nach §16.5 zu gewähren eingeschränkt.

Wie kommst Du auf die 11/3 bzw auf die 9b/4?
Der TE ist der 9a/3 zugeordnet und kommt bald in die 9a/4. Von da aus, geht es doch in die 11/2.

WasDennNun

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« Antwort #10 am: 25.01.2023 10:23 »
Autsch, Brille nicht aufgesetzt.
b und a .....

9aS3 und 9aS4 führt beides in die E11S2/EG10S2

Dann sollte man sich die Aufgaben sofort übertragen lassen, da man ansonsten Laufzeit verliert, sofern nicht die Voraussetzungen in der Person zu einer EG10S2 führt, dann wäre es wurscht.