Autor Thema: Anlage A Vorbemerkung Entgeltordnung Eingruppierung E9  (Read 1303 times)

Whitehoppel

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Was bedeutet das genau? Ich kämpfe derzeit darum, auch ohne Hochschulabschluss von 8 in E9 zu kommen, da alle Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind. Kann man ohne Hochschulabschluss in E9 kommen oder nicht?

Anlage A Vorbemerkung Entgeldordnung Eingruppierung

(4) 1Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen, bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. 2Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen; Satz 1 gilt nicht, wenn die Entgeltordnung für diesen Fall ein Tätigkeitsmerkmal (z. B. „in der Tätigkeit von …“) enthält.

Auf einer anderen Webseite habe ich das gefunden, stimmt das so?

Erklärung TVL Vorbemerkung
Für die Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe muss die in der Entgeltgruppe geforderte Qualifikation vorliegen. Liegt sie nicht vor, ist die/der betreffende Beschäftigte eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, es sei denn, dass auch „sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben“, in dem jeweiligen Tätigkeitsmerkmal erfasst sind. Dabei ist zu beachten, dass das Merkmal der sonstigen Beschäftigten mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen nur dann erfüllt ist, wenn Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen, aufgrund derer die/der Beschäftigte genauso umfassend einsetzbar ist wie die Beschäftigten, die über die geforderte Qualifikation verfügen.

SVAbackagain

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Antw:Anlage A Vorbemerkung Entgeltordnung Eingruppierung E9
« Antwort #1 am: 26.01.2023 11:33 »
Nein, kann man nicht. Es gibt keine E9.

Isie

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Antw:Anlage A Vorbemerkung Entgeltordnung Eingruppierung E9
« Antwort #2 am: 26.01.2023 11:41 »
@Whitehoppel: Du musst in dem auf deine dir übertragene Tätigkeit passenden Abschnitt der Entgeltordnung schauen, welche Entgeltgruppe zutrifft und ob dort ein Studium gefordert wird. Aber schau in der aktuellen Fassung der EGO. Seit 2019 gibt es keine EG 9 mehr.
« Last Edit: 26.01.2023 11:51 von Isie »

Whitehoppel

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Antw:Anlage A Vorbemerkung Entgeltordnung Eingruppierung E9
« Antwort #3 am: 27.01.2023 08:49 »
Geht um 9a oder 9b, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.  :-\ Ist 9a möglich ohne Hochschulabschluss?

SVAbackagain

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Antw:Anlage A Vorbemerkung Entgeltordnung Eingruppierung E9
« Antwort #4 am: 27.01.2023 08:53 »
Ja.

Organisator

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Antw:Anlage A Vorbemerkung Entgeltordnung Eingruppierung E9
« Antwort #5 am: 27.01.2023 09:09 »
Geht um 9a oder 9b, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.  :-\ Ist 9a möglich ohne Hochschulabschluss?

so wie auch so ziemlich jede andere Entgeltgruppe ohne Hochschulabschluss möglich ist.