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Rückforderung Sonderzahlung

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SVAbackagain:
Das ist mir bekannt, dem juristischen Katzentisch jedoch häufig trotz Kenntnis egal, man beachte entsprechende Ausführungen bspw. des ArbG Stuttgart im Urteil v. 09.05.2018 - 15 Ca 7639/17.

Opa:
Wäre damit ein Prozesskostenrisiko verbunden? Soweit ich mich erinnere zahlt zwar jede Partei ihren Anwalt in erster Instanz vor dem ArbG selbst und einen Anwalt müsste sich der TE ja nicht nehmen. Aber das Gericht will doch bestimmt eine (bei einem Gegenstandswert von 500 Euro zwar überschaubare) Gebühr haben, oder?

SVAbackagain:
Nicht, wenn man sich im Gütetermin einigt oder einlenkt oder nach dem Gütetermin vor Eröffnung des ersten Verhandlungstermins. Gütetermin sollte man in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten immer mitnehmen, weil man in 90% der Fälle dann weiß, wie die Chancen stehen.

Jenni:
Danke euch für die Antwort! ich versuch es nochmal zu klären, ob ich das bei der Steuererklärung wieder bekomme.  Danke für eure Mühen!

Isie:
Schau mal hier:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/folgen-der-rueckzahlung-von-arbeitslohn-fuer-die-entgeltabrechnung_idesk_PI42323_HI1565304.html

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