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Stufen überspringen

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imeseber:
Guten zusammen,

ist es grundsätzlich möglich aufgrund der Übernahme höherwertiger Tätigkeiten Stufen zu überspringen? Ich befinde mich derzeit in Stufe 9a/ würde in 10/23 in Stufe 4 kommen. Würde theoretisch ein vorzeitiger Aufstieg in die Stufe 9a 6 gehen?

VG

WasDennNun:
Nein.
Aber man kann eine Zulage in Höhe von 2 Stufen mehr Entgelt erhalten.

imeseber:
Würde man die Zulage bei einem späteren Aufstieg in die EG 11 mit zurechnen, wenn es um die Stufenzuordnung geht?

WasDennNun:
Kommt auf die Ausgestaltung an, sie (§16.5) ist immer eine Kann-Bestimmung und idR widerruflich.
Aber warum sollte der AG dir diese zahlen? Bist du wechselwillig?

imeseber:
Wechseln möchte ich nicht.
Zum Hintergrund: ich mache gerade berufsbegleitend mein Masterstudium und schließe dieses im September ab.
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die EG wird aber erst ab 10/23 bezahlt. Ich möchte meiner Vorgesetzten daher vorschlagen, jetzt etwas an meiner Stufenzuordnung bzw. Eingruppiereung zu ändern (ich will es ja auch finanziell merken). Die Summe möchte ich aber gerne bei der späteren Stufenzuordnung bei der E11 mit "angerechnet bekommen", wenn dann dort die Stufenzuordnung vorgenommen wird.

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