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imeseber:
Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.

Albeles:

--- Zitat von: imeseber am 25.01.2023 09:25 ---Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.

--- End quote ---
Siehe hier:

http://hg-tvl.bplaced.net/

Aber Du musst deine tatsächliche Stufe eingeben. Nicht deine Gehaltsstufe nach 16.5

WasDennNun:

--- Zitat von: imeseber am 25.01.2023 09:25 ---Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.

--- End quote ---
Nein! Du hast keine reelle Chance zeitnah in die EG11S4 zu kommen, so etwas ginge nur via §17.2.


--- Zitat von: imeseber am 25.01.2023 09:02 ---Wechseln möchte ich nicht.
Zum Hintergrund: ich mache gerade berufsbegleitend mein Masterstudium und schließe dieses im September ab.
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die EG wird aber erst ab 10/23 bezahlt. Ich möchte meiner Vorgesetzten daher vorschlagen, jetzt etwas an meiner Stufenzuordnung bzw. Eingruppiereung zu ändern (ich will es ja auch finanziell merken). Die Summe möchte ich aber gerne bei der späteren Stufenzuordnung bei der E11 mit "angerechnet bekommen", wenn dann dort die Stufenzuordnung vorgenommen wird.

--- End quote ---
Also etwas ganz anderes als das was du eingangs gefragt hast.

Es besteht die Möglichkeit höherwertige Tätigkeiten vorübergehend übertragen zu bekommen §14.
Du bleibst in der EG und Stufenlaufzeit läuft weiter und du bekommst eine Zulage in der Höhe des Entgeltes wie wenn du direkt HG würdest. (Hier diff zur EG11S2)

Später, wenn du in der 9bS4 bist, kann man dir dann nicht nur vorübergehend die hwT übertragen und du würdest dann höhergruppiert.
Du kommst dann in die EG11S3.

(FYI: Im TvöD ginge dieser Weg nicht)

Da du nicht wechselwillig bist sind die Möglichkeiten dir eine weitere Zulage nach §16.5 zu gewähren eingeschränkt.

WasDennNun:

--- Zitat von: imeseber am 25.01.2023 09:02 ---In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen.

--- End quote ---
FYI: Wenn dir jetzt schon die  höherwertige Tätigkeit übertragen wurden, dann bist du jetzt schon entsprechend eingruppiert (und in der EG11S2 bzw. EG10S2 je nachdem wo in der EGO du eingruppiert bist) und obiges Szenario ist tariflich nicht mehr korrekt umsetzbar und dir wird das höhere Entgelt vorenthalten.

Albeles:

--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2023 09:41 ---
--- Zitat von: imeseber am 25.01.2023 09:25 ---Also für mich ist es wichtig zu wissen: Würde ich eine Zulage zur EG 9a Stufe 6 bis September erhalten und danach in die EG 11 wechseln, welcher Stufe ich dann zugeordnet werden würde. Ich hätte gerne die EG 11/4.

--- End quote ---
Nein! Du hast keine reelle Chance zeitnah in die EG11S4 zu kommen, so etwas ginge nur via §17.2.


--- Zitat von: imeseber am 25.01.2023 09:02 ---Wechseln möchte ich nicht.
Zum Hintergrund: ich mache gerade berufsbegleitend mein Masterstudium und schließe dieses im September ab.
In diesem Zusammenhang und auch schon jetzt aktuell, bekomme ich eine höherwertige Tätigkeit übertragen. Die EG wird aber erst ab 10/23 bezahlt. Ich möchte meiner Vorgesetzten daher vorschlagen, jetzt etwas an meiner Stufenzuordnung bzw. Eingruppiereung zu ändern (ich will es ja auch finanziell merken). Die Summe möchte ich aber gerne bei der späteren Stufenzuordnung bei der E11 mit "angerechnet bekommen", wenn dann dort die Stufenzuordnung vorgenommen wird.

--- End quote ---
Also etwas ganz anderes als das was du eingangs gefragt hast.

Es besteht die Möglichkeit höherwertige Tätigkeiten vorübergehend übertragen zu bekommen §14.
Du bleibst in der EG und Stufenlaufzeit läuft weiter und du bekommst eine Zulage in der Höhe des Entgeltes wie wenn du direkt HG würdest. (Hier diff zur EG11S2)

Später, wenn du in der 9bS4 bist, kann man dir dann nicht nur vorübergehend die hwT übertragen und du würdest dann höhergruppiert.
Du kommst dann in die EG11S3.

(FYI: Im TvöD ginge dieser Weg nicht)

Da du nicht wechselwillig bist sind die Möglichkeiten dir eine weitere Zulage nach §16.5 zu gewähren eingeschränkt.

--- End quote ---

Wie kommst Du auf die 11/3 bzw auf die 9b/4?
Der TE ist der 9a/3 zugeordnet und kommt bald in die 9a/4. Von da aus, geht es doch in die 11/2.

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