.....Oder auch mal 15 Jahre trotz Übernahme mindestens eines Zusatzamtes, welches beförderungswürdig war und ist.
Nach 15 Jahren kam dann eine Ausschreibung. Dann Revision. Dann Bestenauslese, dann hat es endlich geklappt.
Auf die entsprechende Besoldung ( Beförderung seit 1.11.22) warte ich noch heute .... 😉 !
quote author=Casa link=topic=120267.msg283523#msg283523 date=1678892670]
In § 31 ALVO M-V steht hierzu, dass die Beförderungssperrfrist nach dem Landesbeamtengesetz zwei Jahre beträgt. Also wird nur alle zwei Jahre eine Beförderung möglich?
Richtig.
Unabhängig davon besteht kein Recht auf Beförderung oder gar eine Pflicht des Dienstherrn, einen Beamten zu befördern. Zudem können Beförderungsquoten bestehen. Die Regelung für M-V habe ich ad hoc nicht gefunden.
Es gibt Beamte, die warten schonmal 10 Jahre auf eine Beförderung.
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