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[BY] Kosten einer Kurmaßnahme

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Saxum:
Liebe Kolleg*innen,

ich hoffe ihr könnt mir bei der Beantwortung einer Fragestellung behilflich sein. Es geht hier konkret um die Fragestellung "Wieviel kostet eine Kurmaßnahme" bzw. wieviel würde übernommen werden. Ich habe vorab selbstverständlich die Suchfunktion des Forums genutzt, diese war leider nicht hilfreich da das Wort "Kur" in vielen varianten vorkam (kurzem, kurzlich, kurzarbeitergeld, kurz, etc.).

Wenn ich die Beihilferegelung für Bayern (§ 30 BayBhV - Beihilfe bei Kuren) richtig verstanden habe, würde hier zum prozentualen Satz die allgemeinen medizinischen Aufwendungen (Arzt, Arznei- und Heilmittel) scheinbar voll gedeckt werden und zusätzlich "bis zu" 26 € pro Tag pro Person für Verpflegung und Unterkunft für höchstens 21 Tage.

Was ich mich frage ist etwa, sind die "bis zu 26 € pro Tag" auch im Sinne des prozentualen Satzes zu verstehen? So dass beispielsweise bei 50% Beihilfe bis zu 13 € / Tag erstattet werden und bei 70% Beihilfe 18,20 Euro, ist das soweit richtig?

Wenn eine PKV Ergänzungsversicherung bei beihilfefähigen Kuren ein Kurtagegeld in Höhe von 30 € anbietet, wird dieses voraussichtlich wohl "voll" ausbezahlt. Natürlich müsste ich das nochmals mit der Versicherung abklären, ob das voll ausbezahlt werden würde.

Kann ich dann bei 50% Beihilfe dann davon ausgehen, dass ich insgesamt 43 Euro (13 € Beihilfe + 30 € PKV) "Kurtagegeld" für Unterkunft und Verpflegung bis zu 21 Tage zur Verfügung hätte?

Das wären dann "salopp gesagt" 903 € bei einem 21-tägigen Aufenthalt, wenn ich richtig liege?

Die PKV Versicherung erstattet pauschal bei stationären und ambulanten Kuren sowie Reha die Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Arznei und Heilmittel sowie bei stationärer Kur/Reha zusätzlich die stationäre Unterkunft/Verpflegung bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.800 Euro. Es ist hier also gedeckelt.

Prozentual, etwa bei einem Erstattungssatz von 50% wären es natürlich folglich höchstens 900 Euro bzw. bei 30% höchstens 540 Euro, vom maximalen Rechnungsbetrag i.H.v. 1.800 Euro ausgehend.

Ich habe es mir dann mal so "pauschal zusammengerechnet", dass eine Kur unter den oben benannten Bedingungen und bei 50% Beihilfe dann höchstens "mit allem" einschließlich Unterkunft/Verpflegung dann 3.603 Euro kosten dürfte um relativ "kostendeckend" zu sein.

Liege ich soweit richtig damit?

Jetzt ist meine Kernfrage, gibt es hier bei den Forumsbeteiligten Erfahrungsberichte, was so "über Pi mal Daumen" eine Kur tatsächlich gekostet hat bzw. kosten würde? Damit ich ein Gefühl dafür bekomme und abschätzen kann ob die Kosten tatsächlich so relativ gedeckt werden würde oder eine Kur eigentlich nochmals viel teurerer ist?

was_guckst_du:
...ich habe im letzten Jahr eine "ambulante" Bäderkur durchgeführt (23 Tage inkl. An-u.Abreisetag)...

..diese Art der Kur habe ich gewählt, da ich nicht in einer Klinik untergebracht werden wollte, mit den dort bestehenden Umständen bzw. Einschränkungen...bei der ambulanten Bäderkur stellt man Unterkunft u. Verpflegung selbst sicher...

...ich habe mir also eine Ferienwohnung in einem anerkannten Kurort (bei mir St. Peter-Ording/Nordsee) gebucht, bin dort zum Bäderarzt gegangen, der mir die erforderlichen bzw. von mir gewünschten Anwendungen verschrieben hat...mit dieser Verordnung habe ich im örtlichen Kur- u. Wellnessbetrieb die Anwendungen durchführen lassen...

...die Anwendungen erstattet die Beihilfe nach dem individuellen Beihilfesatz (bei mir 50 %)...Anwendungen (Massagen und Krankengymnastik) haben mich 520 €uro gekostet (Eigenanteil also 260 €)...

...für Unterkunft und Verpflegung habe ich einen Tagessatz von 80 € x 23 Tage erhalten (60 + 20) von PKV und Beihilfe (also 1840 €)...die sehr gute Ferienwohnung hat mich 21 mal 70 €uro gekostet (also 1470€)

...im Endeffekt hat mich die ganze Kur also nichts gekostet...ich musste lediglich meine Verpflegung sicherstellen (aber das muss ich zu Hause ja auch) sowie Spritkosten

...ich habe eigentlich mehr oder weniger 3 Wochen zusätzlichen Urlaub an der Nordsee verbracht...während der Kur hat mich meine Frau 10 Tage besucht, so Dass wir gemeinsam Urlaub verbringen konnten...

...wenn ich vorher gewusst hätte, wie toll so eine Bäderkur sein kann, hätte ich das schon viel früher in die Wege geleitet...

...

Saxum:
Da hast du tatsächlich einen sehr hohen Kurtagegeld bekommen von deiner PKV, in meiner PKV sind es "nur" 30 Euro, aber es ist ansonsten tatsächlich eine sehr gute Orientierungshilfe was ambulante Kuren angeht. Natürlich variiert es vermutlich je nach Unterkunft, Behandlungsplan, etc.  aber das ist schon mal ein Ansatz.

Bei dir waren es also auf 23 Tage 520 € für die Heilmittel und der 1470 € für die Unterkunft. Danke für die Auskunft.

Versuch:

--- Zitat von: was_guckst_du am 25.01.2023 13:02 ---...ich habe im letzten Jahr eine "ambulante" Bäderkur durchgeführt (23 Tage inkl. An-u.Abreisetag)...

..diese Art der Kur habe ich gewählt, da ich nicht in einer Klinik untergebracht werden wollte, mit den dort bestehenden Umständen bzw. Einschränkungen...bei der ambulanten Bäderkur stellt man Unterkunft u. Verpflegung selbst sicher...

...ich habe mir also eine Ferienwohnung in einem anerkannten Kurort (bei mir St. Peter-Ording/Nordsee) gebucht, bin dort zum Bäderarzt gegangen, der mir die erforderlichen bzw. von mir gewünschten Anwendungen verschrieben hat...mit dieser Verordnung habe ich im örtlichen Kur- u. Wellnessbetrieb die Anwendungen durchführen lassen...

...die Anwendungen erstattet die Beihilfe nach dem individuellen Beihilfesatz (bei mir 50 %)...Anwendungen (Massagen und Krankengymnastik) haben mich 520 €uro gekostet (Eigenanteil also 260 €)...

...für Unterkunft und Verpflegung habe ich einen Tagessatz von 80 € x 23 Tage erhalten (60 + 20) von PKV und Beihilfe (also 1840 €)...die sehr gute Ferienwohnung hat mich 21 mal 70 €uro gekostet (also 1470€)

...im Endeffekt hat mich die ganze Kur also nichts gekostet...ich musste lediglich meine Verpflegung sicherstellen (aber das muss ich zu Hause ja auch) sowie Spritkosten

...ich habe eigentlich mehr oder weniger 3 Wochen zusätzlichen Urlaub an der Nordsee verbracht...während der Kur hat mich meine Frau 10 Tage besucht, so Dass wir gemeinsam Urlaub verbringen konnten...

...wenn ich vorher gewusst hätte, wie toll so eine Bäderkur sein kann, hätte ich das schon viel früher in die Wege geleitet...

...

--- End quote ---
Das hört sich gut an.

Warum hat die PV die Anwendungen nicht ersetzt?

Und wofür kann man so eine Bäderkur beantragen?

was_guckst_du:
Wenn du nicht so krank bist, dass du besser in einer Klinik kurst, sind da eigentlich keine Einschränkungen.

Du musst dir aber eine "offene (ambulante) Bäderkur" verschreiben lassen und keine stationäre Kur.

der Weg ist dann folgender:

1. Arzt deines Vetrauens verschreibt dir die Maßnahme
2. dieses Attest bei der Beihilfe einreichen
3. Beihilfe organisiert Termin beim für deinen Wohnort zuständigen Amtsarzt
4. Begutachtung beim Amtsarzt, der gegenüber der Beihilfe eine Stellungnahme abgibt ob Maßnahme erforderlich oder nicht
5. im positiven Fall Bewilligungsbescheid der Beihilfe (für 23 tage inkl. Reisetage, Wahl des Ortes frei - muss aber ein anerkannter Kur/Bäderort sein - Maßnahme muss innerhalb sechs Monate ab Beischeiddatum angetreten werden)

Dann bist du am Zug. Also gewünschten Kurort aussuchen, Unterkunft wählen (hier bist du frei in deiner Entscheidung- Pension, Ferienwohnung, Hotel - ein Kollege hat die Zeit  in seinem Wohnmobil auf dem Campingplatz verbracht)

Unterkunft buchen und Termin beim Bäderarzt deiner Wahl schon vorab machen (sind im Ärzteverzeichnis des Kurortes zu finden). Ich z.B. bin sonntags angereist und hatte mir für Montags 8 Uhr den Termin besorgt (beihilfebescheid und ggfls. ärztl. Unterlagen mitnehmen). Termin hat bei mir ca. 30 Minuten gedauert. Dann hatte ich meine Verordnung für 10 x Massage, 10 x Schlammpackung und 10 x Krankengymnastik). Im Anschluss an den Kurarztermin bin ich  direkt zur Kurzentrum mit meinen verordnungen geganegen und habe dort die Termine vereinbart; die ersten hatte ich bereits am nächsten Morgen.

Beim Bäderarzt habe ich mir nur die o.a. Anwendungen verschreiben lassen (hätte mehr haben können - aber manwill ja auch Freizeit haben) In den drei Wochen vor Ort gibts einen kurzen Zwischentermin beim Bäderarzt und einen Abschlusstermin (hier bekommst du deinen Bericht, der den Erfolg der Kurmaßnahmen bestätigt).

Insgesamt sind alle sehr freundlich und entgegenkommend zum privaten Kurgast ( du sollst ja wiederkommen).

Wieder zuhause alles Einreichen und fertig.

Die PKV hat im Allgemeinen kuren gar nicht in Ihren Versicherungsbedingungen, es sei denn man ist zusätzlich (teuer) versichert (deswegen zahlen dienormalerweise die Anwendungen gar nicht) . Ich habe über meine Beihilferegänzungstarif aber trotzdem den genannten tagessatz erhalten (also voher mal nachfragen, wie es aussieht)

Ich hatte eine Kur wegen Blutdruck und Rückenbeschwerden verschrieben bekommen.

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