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[BY] Kosten einer Kurmaßnahme

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Erichdoppelpunkt:

--- Zitat von: was_guckst_du am 26.01.2023 15:32 ---..ganz einfach mal Beihile und PKV anschreiben...die teilen dir mit, was alles erstattet wird...

--- End quote ---

darf ich fragen, bei welcher PKV du bist?

ich glaube, meine beihilfe zahlt gar nix bei einer Kur. meine Pkv (Debeka) zahlt meistens erstmal auch nix und nach 3 verschiedenen mitarbeiterkontakten dann doch irgendwie einen teil

Versuch:

--- Zitat von: Erichdoppelpunkt am 26.01.2023 15:41 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 26.01.2023 15:32 ---..ganz einfach mal Beihile und PKV anschreiben...die teilen dir mit, was alles erstattet wird...

--- End quote ---

darf ich fragen, bei welcher PKV du bist?

ich glaube, meine beihilfe zahlt gar nix bei einer Kur. meine Pkv (Debeka) zahlt meistens erstmal auch nix und nach 3 verschiedenen mitarbeiterkontakten dann doch irgendwie einen teil

--- End quote ---

Bin auch bei der Debeka.
Meine Anfrage wurde noch nicht beantwortet.
Was zahlen sie dir?

Versuch:

--- Zitat von: was_guckst_du am 26.01.2023 15:39 ---https://www.transparent-beraten.de/private-krankenversicherung/reha/

--- End quote ---

Nix neues.
Und da geht es im Reha

Saxum:
Habt ihr unter „F“ geschaut in euren Tarifbedingungen dort?

Da finde ich folgendes, natürlich zum prozentualen Satz:

„F. Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Für Arzt- und Kurmittelaufwendungen (zum Beispiel Heilmittel, Ver- bandmittel, Arzneimittel, Kurplanerstellung, Kurtaxe) bei ärztlich verordneter Kurbehandlung oder ärztlich verordneter Sanatoriumsbe- handlung innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet der Versicherer bis zu vier Wochen je Tag Aufwendungen bis zu dem Betrag nach der Leistungstabelle. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- beziehungsweise der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre.“

Die erwähnte zusammenhängende Leistungstabelle ganz am Ende der Bedingungen zum Tarif B mit der Spalte zur Kur verstehe ich absolut nicht - vielleicht gibt es dann bei 50% dann max 25€ Erstattung am Tag für „Kuraufwendungen“? Sprich Heilmittel, Ver- bandmittel, Arzneimittel, Kurplanerstellung, Kurtaxe etc, alles wird scheinbar mit max 25€/Tag erstattet.

Das wären vermutlich dann max 525 € bei 50% Beihilfe für Kuraufwendungen ohne Unterkunft/Verpflegung? Behaupte ich mal.

Und in deren Ergänzungstarif, wohl 100%:

„B. Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Für jeden Tag, für den nach Abschnitt II Buchstabe F des Tarifs B Aufwendungen erstattet werden, erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich ein Tagegeld.
Das Tagegeld beträgt:
1. bei Kurbehandlung unter ärztlicher
Leitung nach einem Kurplan mit Unterkunft
in einem anerkannten Kurort ............................................. 11 Euro,

2. bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbe-
handlung in Krankenhäusern (Sanatorien)
nach § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 Buchst. d MB/KK 2009 .... 22 Euro.“
 
Bei älteren Verträgen weiss ich nicht, das ist Stand 03/2020. Ohne Gewähr.

was_guckst_du:
Meine Versicherung (Debeka) erstattet einen Tagessatz in Höhe von 60 € und über meinen Ergänzungstarif 22 € (unabhängig von einer stationären o. ambulanten Kur - allerdings ist mein Vertrag noch aus dem letzten Jahrtausend). Eine prozentuale Beteiligung an den Behandlungskosten erfolgt nicht (und dies ist eigentlich bei allen PKVs so, es sei denn man ist gegen entsprechendem Aufschlag zusä#ttzlich für Kur- o. Rehe versichert).

Die Beihilfe übernimmt nach dem individuellen Satz die Beteiligung an den Arzt- und Anwendungskosten.

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