Autor Thema: [BY] Kosten einer Kurmaßnahme  (Read 4071 times)

Saxum

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[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« am: 25.01.2023 10:40 »
Liebe Kolleg*innen,

ich hoffe ihr könnt mir bei der Beantwortung einer Fragestellung behilflich sein. Es geht hier konkret um die Fragestellung "Wieviel kostet eine Kurmaßnahme" bzw. wieviel würde übernommen werden. Ich habe vorab selbstverständlich die Suchfunktion des Forums genutzt, diese war leider nicht hilfreich da das Wort "Kur" in vielen varianten vorkam (kurzem, kurzlich, kurzarbeitergeld, kurz, etc.).

Wenn ich die Beihilferegelung für Bayern (§ 30 BayBhV - Beihilfe bei Kuren) richtig verstanden habe, würde hier zum prozentualen Satz die allgemeinen medizinischen Aufwendungen (Arzt, Arznei- und Heilmittel) scheinbar voll gedeckt werden und zusätzlich "bis zu" 26 € pro Tag pro Person für Verpflegung und Unterkunft für höchstens 21 Tage.

Was ich mich frage ist etwa, sind die "bis zu 26 € pro Tag" auch im Sinne des prozentualen Satzes zu verstehen? So dass beispielsweise bei 50% Beihilfe bis zu 13 € / Tag erstattet werden und bei 70% Beihilfe 18,20 Euro, ist das soweit richtig?

Wenn eine PKV Ergänzungsversicherung bei beihilfefähigen Kuren ein Kurtagegeld in Höhe von 30 € anbietet, wird dieses voraussichtlich wohl "voll" ausbezahlt. Natürlich müsste ich das nochmals mit der Versicherung abklären, ob das voll ausbezahlt werden würde.

Kann ich dann bei 50% Beihilfe dann davon ausgehen, dass ich insgesamt 43 Euro (13 € Beihilfe + 30 € PKV) "Kurtagegeld" für Unterkunft und Verpflegung bis zu 21 Tage zur Verfügung hätte?

Das wären dann "salopp gesagt" 903 € bei einem 21-tägigen Aufenthalt, wenn ich richtig liege?

Die PKV Versicherung erstattet pauschal bei stationären und ambulanten Kuren sowie Reha die Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Arznei und Heilmittel sowie bei stationärer Kur/Reha zusätzlich die stationäre Unterkunft/Verpflegung bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.800 Euro. Es ist hier also gedeckelt.

Prozentual, etwa bei einem Erstattungssatz von 50% wären es natürlich folglich höchstens 900 Euro bzw. bei 30% höchstens 540 Euro, vom maximalen Rechnungsbetrag i.H.v. 1.800 Euro ausgehend.

Ich habe es mir dann mal so "pauschal zusammengerechnet", dass eine Kur unter den oben benannten Bedingungen und bei 50% Beihilfe dann höchstens "mit allem" einschließlich Unterkunft/Verpflegung dann 3.603 Euro kosten dürfte um relativ "kostendeckend" zu sein.

Liege ich soweit richtig damit?

Jetzt ist meine Kernfrage, gibt es hier bei den Forumsbeteiligten Erfahrungsberichte, was so "über Pi mal Daumen" eine Kur tatsächlich gekostet hat bzw. kosten würde? Damit ich ein Gefühl dafür bekomme und abschätzen kann ob die Kosten tatsächlich so relativ gedeckt werden würde oder eine Kur eigentlich nochmals viel teurerer ist?

was_guckst_du

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #1 am: 25.01.2023 13:02 »
...ich habe im letzten Jahr eine "ambulante" Bäderkur durchgeführt (23 Tage inkl. An-u.Abreisetag)...

..diese Art der Kur habe ich gewählt, da ich nicht in einer Klinik untergebracht werden wollte, mit den dort bestehenden Umständen bzw. Einschränkungen...bei der ambulanten Bäderkur stellt man Unterkunft u. Verpflegung selbst sicher...

...ich habe mir also eine Ferienwohnung in einem anerkannten Kurort (bei mir St. Peter-Ording/Nordsee) gebucht, bin dort zum Bäderarzt gegangen, der mir die erforderlichen bzw. von mir gewünschten Anwendungen verschrieben hat...mit dieser Verordnung habe ich im örtlichen Kur- u. Wellnessbetrieb die Anwendungen durchführen lassen...

...die Anwendungen erstattet die Beihilfe nach dem individuellen Beihilfesatz (bei mir 50 %)...Anwendungen (Massagen und Krankengymnastik) haben mich 520 €uro gekostet (Eigenanteil also 260 €)...

...für Unterkunft und Verpflegung habe ich einen Tagessatz von 80 € x 23 Tage erhalten (60 + 20) von PKV und Beihilfe (also 1840 €)...die sehr gute Ferienwohnung hat mich 21 mal 70 €uro gekostet (also 1470€)

...im Endeffekt hat mich die ganze Kur also nichts gekostet...ich musste lediglich meine Verpflegung sicherstellen (aber das muss ich zu Hause ja auch) sowie Spritkosten

...ich habe eigentlich mehr oder weniger 3 Wochen zusätzlichen Urlaub an der Nordsee verbracht...während der Kur hat mich meine Frau 10 Tage besucht, so Dass wir gemeinsam Urlaub verbringen konnten...

...wenn ich vorher gewusst hätte, wie toll so eine Bäderkur sein kann, hätte ich das schon viel früher in die Wege geleitet...

...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Saxum

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #2 am: 25.01.2023 15:03 »
Da hast du tatsächlich einen sehr hohen Kurtagegeld bekommen von deiner PKV, in meiner PKV sind es "nur" 30 Euro, aber es ist ansonsten tatsächlich eine sehr gute Orientierungshilfe was ambulante Kuren angeht. Natürlich variiert es vermutlich je nach Unterkunft, Behandlungsplan, etc.  aber das ist schon mal ein Ansatz.

Bei dir waren es also auf 23 Tage 520 € für die Heilmittel und der 1470 € für die Unterkunft. Danke für die Auskunft.

Versuch

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #3 am: 26.01.2023 12:08 »
...ich habe im letzten Jahr eine "ambulante" Bäderkur durchgeführt (23 Tage inkl. An-u.Abreisetag)...

..diese Art der Kur habe ich gewählt, da ich nicht in einer Klinik untergebracht werden wollte, mit den dort bestehenden Umständen bzw. Einschränkungen...bei der ambulanten Bäderkur stellt man Unterkunft u. Verpflegung selbst sicher...

...ich habe mir also eine Ferienwohnung in einem anerkannten Kurort (bei mir St. Peter-Ording/Nordsee) gebucht, bin dort zum Bäderarzt gegangen, der mir die erforderlichen bzw. von mir gewünschten Anwendungen verschrieben hat...mit dieser Verordnung habe ich im örtlichen Kur- u. Wellnessbetrieb die Anwendungen durchführen lassen...

...die Anwendungen erstattet die Beihilfe nach dem individuellen Beihilfesatz (bei mir 50 %)...Anwendungen (Massagen und Krankengymnastik) haben mich 520 €uro gekostet (Eigenanteil also 260 €)...

...für Unterkunft und Verpflegung habe ich einen Tagessatz von 80 € x 23 Tage erhalten (60 + 20) von PKV und Beihilfe (also 1840 €)...die sehr gute Ferienwohnung hat mich 21 mal 70 €uro gekostet (also 1470€)

...im Endeffekt hat mich die ganze Kur also nichts gekostet...ich musste lediglich meine Verpflegung sicherstellen (aber das muss ich zu Hause ja auch) sowie Spritkosten

...ich habe eigentlich mehr oder weniger 3 Wochen zusätzlichen Urlaub an der Nordsee verbracht...während der Kur hat mich meine Frau 10 Tage besucht, so Dass wir gemeinsam Urlaub verbringen konnten...

...wenn ich vorher gewusst hätte, wie toll so eine Bäderkur sein kann, hätte ich das schon viel früher in die Wege geleitet...

...
Das hört sich gut an.

Warum hat die PV die Anwendungen nicht ersetzt?

Und wofür kann man so eine Bäderkur beantragen?

was_guckst_du

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #4 am: 26.01.2023 13:37 »
Wenn du nicht so krank bist, dass du besser in einer Klinik kurst, sind da eigentlich keine Einschränkungen.

Du musst dir aber eine "offene (ambulante) Bäderkur" verschreiben lassen und keine stationäre Kur.

der Weg ist dann folgender:

1. Arzt deines Vetrauens verschreibt dir die Maßnahme
2. dieses Attest bei der Beihilfe einreichen
3. Beihilfe organisiert Termin beim für deinen Wohnort zuständigen Amtsarzt
4. Begutachtung beim Amtsarzt, der gegenüber der Beihilfe eine Stellungnahme abgibt ob Maßnahme erforderlich oder nicht
5. im positiven Fall Bewilligungsbescheid der Beihilfe (für 23 tage inkl. Reisetage, Wahl des Ortes frei - muss aber ein anerkannter Kur/Bäderort sein - Maßnahme muss innerhalb sechs Monate ab Beischeiddatum angetreten werden)

Dann bist du am Zug. Also gewünschten Kurort aussuchen, Unterkunft wählen (hier bist du frei in deiner Entscheidung- Pension, Ferienwohnung, Hotel - ein Kollege hat die Zeit  in seinem Wohnmobil auf dem Campingplatz verbracht)

Unterkunft buchen und Termin beim Bäderarzt deiner Wahl schon vorab machen (sind im Ärzteverzeichnis des Kurortes zu finden). Ich z.B. bin sonntags angereist und hatte mir für Montags 8 Uhr den Termin besorgt (beihilfebescheid und ggfls. ärztl. Unterlagen mitnehmen). Termin hat bei mir ca. 30 Minuten gedauert. Dann hatte ich meine Verordnung für 10 x Massage, 10 x Schlammpackung und 10 x Krankengymnastik). Im Anschluss an den Kurarztermin bin ich  direkt zur Kurzentrum mit meinen verordnungen geganegen und habe dort die Termine vereinbart; die ersten hatte ich bereits am nächsten Morgen.

Beim Bäderarzt habe ich mir nur die o.a. Anwendungen verschreiben lassen (hätte mehr haben können - aber manwill ja auch Freizeit haben) In den drei Wochen vor Ort gibts einen kurzen Zwischentermin beim Bäderarzt und einen Abschlusstermin (hier bekommst du deinen Bericht, der den Erfolg der Kurmaßnahmen bestätigt).

Insgesamt sind alle sehr freundlich und entgegenkommend zum privaten Kurgast ( du sollst ja wiederkommen).

Wieder zuhause alles Einreichen und fertig.

Die PKV hat im Allgemeinen kuren gar nicht in Ihren Versicherungsbedingungen, es sei denn man ist zusätzlich (teuer) versichert (deswegen zahlen dienormalerweise die Anwendungen gar nicht) . Ich habe über meine Beihilferegänzungstarif aber trotzdem den genannten tagessatz erhalten (also voher mal nachfragen, wie es aussieht)

Ich hatte eine Kur wegen Blutdruck und Rückenbeschwerden verschrieben bekommen.
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Versuch

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #5 am: 26.01.2023 14:31 »
Danke :)

Ich verstehe nur noch nicht, warum die PKV die Kurmaßnahmen wir Massage usw. nicht auch bezahlt.

Ich könnte ja hier z. B. auch in einen Kurort in der Nähe, da ich etwas südlich davon wohne, und daheim weiter wohnen?

Ergänzend aus BW:
"Welche Kosten werden bei einer ambulanten Heilkur erstattet ?

-Ärztliche Leistungen
-Arzneimittel
-Ärztlich angeordnete Heilbehandlungen
-Familien- und Haushaltshilfe
-Fahrkosten
-Kurtaxe
-Ärztlicher Schlussbericht (wenn er vorgelegt wird)
-Unterkunft und Verpflegung bis zu 26 EUR pro Tag, begrenzt auf 30 Tage."

D.h. doch, dass ich sogar 26 € pro Tag (oder eben nur 50% davon) bekomme?
Und Fahrtkosten wären hier dann, im Gegensatz zu Dir, enthalten?
« Last Edit: 26.01.2023 14:39 von Versuch »

was_guckst_du

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #6 am: 26.01.2023 15:32 »
..ganz einfach mal Beihile und PKV anschreiben...die teilen dir mit, was alles erstattet wird...
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was_guckst_du

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #7 am: 26.01.2023 15:35 »

Ich könnte ja hier z. B. auch in einen Kurort in der Nähe, da ich etwas südlich davon wohne, und daheim weiter wohnen?

..warum zu Hause bleiben, wenn du ans Meer oder in die Berge kannst?...Kur bedeutete ja auch, raus aus dem Alltag
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Versuch

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #8 am: 26.01.2023 15:36 »
Habe ich natürlich gemacht.

Würde mich trotzdem bei dir interessieren, wenn du Auskunft geben magst.
Danke im voraus

was_guckst_du

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Erichdoppelpunkt

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #10 am: 26.01.2023 15:41 »
..ganz einfach mal Beihile und PKV anschreiben...die teilen dir mit, was alles erstattet wird...

darf ich fragen, bei welcher PKV du bist?

ich glaube, meine beihilfe zahlt gar nix bei einer Kur. meine Pkv (Debeka) zahlt meistens erstmal auch nix und nach 3 verschiedenen mitarbeiterkontakten dann doch irgendwie einen teil

Versuch

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #11 am: 26.01.2023 16:36 »
..ganz einfach mal Beihile und PKV anschreiben...die teilen dir mit, was alles erstattet wird...

darf ich fragen, bei welcher PKV du bist?

ich glaube, meine beihilfe zahlt gar nix bei einer Kur. meine Pkv (Debeka) zahlt meistens erstmal auch nix und nach 3 verschiedenen mitarbeiterkontakten dann doch irgendwie einen teil

Bin auch bei der Debeka.
Meine Anfrage wurde noch nicht beantwortet.
Was zahlen sie dir?

Versuch

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Saxum

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #13 am: 26.01.2023 20:55 »
Habt ihr unter „F“ geschaut in euren Tarifbedingungen dort?

Da finde ich folgendes, natürlich zum prozentualen Satz:

„F. Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Für Arzt- und Kurmittelaufwendungen (zum Beispiel Heilmittel, Ver- bandmittel, Arzneimittel, Kurplanerstellung, Kurtaxe) bei ärztlich verordneter Kurbehandlung oder ärztlich verordneter Sanatoriumsbe- handlung innerhalb von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet der Versicherer bis zu vier Wochen je Tag Aufwendungen bis zu dem Betrag nach der Leistungstabelle. Als drei aufeinander folgende Kalenderjahre gelten das Jahr der Kur- beziehungsweise der Sanatoriumsbehandlung und die beiden vorangegangenen Jahre.“

Die erwähnte zusammenhängende Leistungstabelle ganz am Ende der Bedingungen zum Tarif B mit der Spalte zur Kur verstehe ich absolut nicht - vielleicht gibt es dann bei 50% dann max 25€ Erstattung am Tag für „Kuraufwendungen“? Sprich Heilmittel, Ver- bandmittel, Arzneimittel, Kurplanerstellung, Kurtaxe etc, alles wird scheinbar mit max 25€/Tag erstattet.

Das wären vermutlich dann max 525 € bei 50% Beihilfe für Kuraufwendungen ohne Unterkunft/Verpflegung? Behaupte ich mal.

Und in deren Ergänzungstarif, wohl 100%:

„B. Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Für jeden Tag, für den nach Abschnitt II Buchstabe F des Tarifs B Aufwendungen erstattet werden, erhält der Versicherungsnehmer zusätzlich ein Tagegeld.
Das Tagegeld beträgt:
1. bei Kurbehandlung unter ärztlicher
Leitung nach einem Kurplan mit Unterkunft
in einem anerkannten Kurort ............................................. 11 Euro,

2. bei stationärer Kur- und Sanatoriumsbe-
handlung in Krankenhäusern (Sanatorien)
nach § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 1 Buchst. d MB/KK 2009 .... 22 Euro.“
 
Bei älteren Verträgen weiss ich nicht, das ist Stand 03/2020. Ohne Gewähr.
« Last Edit: 26.01.2023 21:11 von Saxum »

was_guckst_du

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Antw:[BY] Kosten einer Kurmaßnahme
« Antwort #14 am: 27.01.2023 06:59 »
Meine Versicherung (Debeka) erstattet einen Tagessatz in Höhe von 60 € und über meinen Ergänzungstarif 22 € (unabhängig von einer stationären o. ambulanten Kur - allerdings ist mein Vertrag noch aus dem letzten Jahrtausend). Eine prozentuale Beteiligung an den Behandlungskosten erfolgt nicht (und dies ist eigentlich bei allen PKVs so, es sei denn man ist gegen entsprechendem Aufschlag zusä#ttzlich für Kur- o. Rehe versichert).

Die Beihilfe übernimmt nach dem individuellen Satz die Beteiligung an den Arzt- und Anwendungskosten.

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