Für BW hab ich das hier gefunden, ohne Gewähr
„ Welche Kosten werden bei einer ambulanten Heilkur erstattet ?
Ärztliche Leistungen
Arzneimittel
Ärztlich angeordnete Heilbehandlungen
Familien- und Haushaltshilfe
Fahrkosten
Kurtaxe
Ärztlicher Schlussbericht (wenn er vorgelegt wird)
Unterkunft und Verpflegung bis zu 26 EUR pro Tag, begrenzt auf 30 Tage. Die von Reiseveranstaltern angebotenen Pauschalkuren genügen regelmäßig nicht den Anforderungen an eine ambulante Heilkur im beihilferechtlichen Sinn. Zur Beurteilung einer Beihilfefähigkeit derartiger Aufwendungen ist der individuelle Kurplan mit den ärztlichen Konsultationen und den erforderlichen Kuranwendungen vorzulegen.“
Quelle:
https://lbv.landbw.de/-/kuren