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Mail an alle wegen Krankmeldung einer Person

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aleks:
Hallo,

bei uns gibts immer ne Mail an alle, wenn jemand krank ist.

Ist das datenschutzrechtlich eigentlich ok?

Dass jemand krank ist, erfährt man ohnehin, sofern man Kontakt zu dem Mitarbeiter haben muss.

Wenn ich ne Mail lese, dass Mitarbeiter X mal wieder krank ist, mit dem ich aber 0 zu tun habe, nervts einfach nur.

Wie ist das bei euch?

Grüße

FearOfTheDuck:
Was heißt denn "an alle"?

Hier erfährst du sowas manchmal nur, wenn du vor verschlossener Tür stehst. Kann auch nervig sein...

WasDennNun:

--- Zitat von: aleks am 25.01.2023 12:20 ---Hallo,

bei uns gibts immer ne Mail an alle, wenn jemand krank ist.

Ist das datenschutzrechtlich eigentlich ok?

Dass jemand krank ist, erfährt man ohnehin, sofern man Kontakt zu dem Mitarbeiter haben muss.

Wenn ich ne Mail lese, dass Mitarbeiter X mal wieder krank ist, mit dem ich aber 0 zu tun habe, nervts einfach nur.

Wie ist das bei euch?

Grüße

--- End quote ---
Nein.
Bei uns wird es rechtlich korrekt behandelt. Im Zeiterfassungssystem ist zu erkennen, dass jemand nicht vor Ort oder im HO ist. Mehr wird nicht benötigt.

Herbert Meyer:
Ich empfehle eine neutrale Anfrage bei eurem Datenschutzbeauftragten (für solche Fragen ist der da). Falls da nicht zeitnah eine Rückmeldung erfolgt, ist der nächste Schritt ein anonymer Hinweis an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde mit Bitte um Klärung des Sachverhalts.

Opa:
Die Information, dass jemand krank ist, geht streng genommen nur zwei Personen im Haus etwas an: Die unmittelbare Führungskraft und den zuständigen Personalsachbearbeiter.

Alles, was sich mittelbar aus der Arbeitsunfähigkeit ergibt (insbesondere Verteilung der Aufgaben der erkrankten Person) ist mit Abwesenheit ohne nähere Erläuterung des konkreten Grunds zu erklären.

Eine Mail an Kollegen wie im Sachverhalt beschrieben stellt eine einfache bis mittelschwere Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar, die auf einem Datenschutzverstoß basiert. Neben einem Bußgeld kommen also auch zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht.

Zulässig wäre eine derartige Mail eventuell, wenn die erkrankte Person im konkreten Einzelfall dem Versand der Mail an einen genau bestimmten Personenkreis zugestimmt hätte.

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