Autor Thema: 1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD  (Read 8190 times)

Zerberus01

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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Seit einem Jahr ist unser Team, durch den Übertragungserlass des BMI, nicht mehr das Anforderungsmanagement, sondern die FVS der E-Akte. Mit dem Übertragungserlass haben wir einige zusätzliche Aufgaben bekommen, die so nicht in meiner TD stehen. Erst nach einem Jahr ist die Frage im Team aufgekommen, ob man die TD nicht eventuell an die Aufgabe der FVS (Fachverantwortliche Stelle) anpassen sollte. Die Ref.-Leitung und Teamleitung sprechen sich für eine Anpassung aus, sagen aber allerdings nichts weiter dazu.

Bei meiner Einstellung hatte mir der gleiche Teamleiter erzählt, dass die TD mein Tätigkeitsfeld umschreibt. Sollte ich das Gefühl haben, dass ich über einen längeren Zeitraum mehr / andere Aufgaben erledige, dann könnte ich das bei der Personalabteilung anbringen und würde...

Ab da kann ich mich nicht mehr daran erinnern, was er mir gesagt hatte und hier setzte ich mit meiner Frage an:
- Welche (theoretischen) praktischen Vorteile könnte ich bei der Personalabteilung geltend machen (zumindest theoretisch)?
- Besteht Anspruch auf eine vorzeitige oder rückwirkende höhere Einstufung (Aktuell E10 Stufe 3. Stufe 4 kommt regulär erst im Okt. 2024) in meinem Fall in Stufe 4
- Oder hat man Anspruch auf eine anteilige Vergütung / Bonus / geldwerte Leistungen bzw. etc.?

Ich gehe davon aus, dass eine Einstufung in die EG 11 unrealistisch ist, da auch keine Stellen dafür ausgeschrieben sind.

Wen kann ich hierzu anfragen und wonach kann ich fragen?

Danke im Voraus für eure Antworten

WasDennNun

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #1 am: 25.01.2023 14:55 »
Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.

Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.

Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
 

SVAbackagain

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #2 am: 25.01.2023 15:11 »
Mir erschließt sich nicht, inwiefern der Übertragungserlass des BMI irgendeinen Einfluss auf die auszuübende Tätigkeit haben sollte. Er überträgt ja nicht Aufgaben an Personen.

Zerberus01

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #3 am: 25.01.2023 17:07 »
Hallo SVAbackagain
Übertragungserlass des BMI hat dazu geführt das aus dem Team Anforderungsmanagement und Prüfinstanz der E-Akte die Fachverantwortliche Stelle geworden ist. Dabei wurden dem Team zusätzliche Aufgaben übertragen, die bis dato von der Projektgruppe im BMI erledigt wurden. Zur Erbringung der Aufgaben wurden zusätzliche Personen in Form von ext. MA beschäftigt. Dadurch ist zum Team von 7 internen Personen weitere 8 Personen als ext. Berater dazu gekommen. Aber auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen nicht aus um die Aufgabenpakete im vollen Umfang zu erledigen. Zudem sind viele Aufgaben auf die internen MA gekommen die bis dato keine Relevanz hatten, wie z. B. Personalführung und Koordination der ext. MA

In sofern hatte der Übertragungserlass eine primäre Auswirkung auf die Personen.

Zerberus01

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #4 am: 25.01.2023 17:10 »
Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.

Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.

Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Danke für diese Antwort. Das ist hilfreich. Wie sollte man am besten vorgehen? Gibt es hier einen formellen Weg den man gehen muss oder reicht vorerst eine formlose E-Mail an die Personalabteilung mit einer Gegenüberstellung der Tätigkeiten und der Bitte um Prüfung ob die Tätigkeiten in die E11 fallen würden..?

SVAbackagain

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #5 am: 25.01.2023 17:16 »
Hallo SVAbackagain
Übertragungserlass des BMI hat dazu geführt das aus dem Team Anforderungsmanagement und Prüfinstanz der E-Akte die Fachverantwortliche Stelle geworden ist. Dabei wurden dem Team zusätzliche Aufgaben übertragen, die bis dato von der Projektgruppe im BMI erledigt wurden. Zur Erbringung der Aufgaben wurden zusätzliche Personen in Form von ext. MA beschäftigt. Dadurch ist zum Team von 7 internen Personen weitere 8 Personen als ext. Berater dazu gekommen. Aber auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen nicht aus um die Aufgabenpakete im vollen Umfang zu erledigen. Zudem sind viele Aufgaben auf die internen MA gekommen die bis dato keine Relevanz hatten, wie z. B. Personalführung und Koordination der ext. MA

In sofern hatte der Übertragungserlass eine primäre Auswirkung auf die Personen.

Nein, hatte er auch ausweislich Deiner Schilderung nicht. Die auszuübende Tätigkeit des einzelnen Arbeitnehmers wurde durch den Erlass nicht berührt.

WasDennNun

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #6 am: 25.01.2023 22:20 »
Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.

Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.

Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Danke für diese Antwort. Das ist hilfreich. Wie sollte man am besten vorgehen? Gibt es hier einen formellen Weg den man gehen muss oder reicht vorerst eine formlose E-Mail an die Personalabteilung mit einer Gegenüberstellung der Tätigkeiten und der Bitte um Prüfung ob die Tätigkeiten in die E11 fallen würden..?
Zunächst muss man gerichtsfest feststellen, wann welche auszuübenden Tätigkeiten einem von einem befugten Vertreter des AGs (regelmäßig nicht der Vorgesetzte, sonder eher die Personalabteilung) übertragen wurden.

Wenn das unklar ist, kann man die PA auffordern einem die aktuell gültigen auszuübenden Tätigkeiten mitzuteilen, mit dem Hinweis, welchen eigen Stand bzgl. der aT man hat.
Evtl. mit dem Hinweis, wenn man nichts von denen in zwei Wochen hört, man davon ausgeht, dass die aktuell ausgeführten Tätigkeiten nicht die aT sind un man diese Arbeit einstellen muss😎
Parallel kann man denen mitteilen das man dies und jenes aktuell  vom Cheffe  aufgetragen bekommen hat zu tun, und wenn sie nicht bestätigen, dass dies deine neuen aT sind, man da den Bleistift fallen lassen muss
cc an Cheffe und vorab dies ihn erklären hilft

Und wenn man dann weiß was die aT sind, dann bildet man sich eine Rechtsmeinung darüber und fordert sein Entgelt ein.
Zur Not mittels Eingruppierungsfeststellungsklage

Zerberus01

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #7 am: 26.01.2023 14:30 »
Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.

Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.


Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Danke für diese Antwort. Das ist hilfreich. Wie sollte man am besten vorgehen? Gibt es hier einen formellen Weg den man gehen muss oder reicht vorerst eine formlose E-Mail an die Personalabteilung mit einer Gegenüberstellung der Tätigkeiten und der Bitte um Prüfung ob die Tätigkeiten in die E11 fallen würden..?
Zunächst muss man gerichtsfest feststellen, wann welche auszuübenden Tätigkeiten einem von einem befugten Vertreter des AGs (regelmäßig nicht der Vorgesetzte, sonder eher die Personalabteilung) übertragen wurden.

Wenn das unklar ist, kann man die PA auffordern einem die aktuell gültigen auszuübenden Tätigkeiten mitzuteilen, mit dem Hinweis, welchen eigen Stand bzgl. der aT man hat.
Evtl. mit dem Hinweis, wenn man nichts von denen in zwei Wochen hört, man davon ausgeht, dass die aktuell ausgeführten Tätigkeiten nicht die aT sind un man diese Arbeit einstellen muss😎
Parallel kann man denen mitteilen das man dies und jenes aktuell  vom Cheffe  aufgetragen bekommen hat zu tun, und wenn sie nicht bestätigen, dass dies deine neuen aT sind, man da den Bleistift fallen lassen muss
cc an Cheffe und vorab dies ihn erklären hilft

Und wenn man dann weiß was die aT sind, dann bildet man sich eine Rechtsmeinung darüber und fordert sein Entgelt ein.
Zur Not mittels Eingruppierungsfeststellungsklage


Danke,
meine Kolleginnen und ich haben soeben an die Personalabteilung eine E-Mail mit der Bitte um Überprüfung des Arbeitsplatzes geschickt. Im Vorfeld haben wir uns mit derselben kurz persönlich ausgetauscht. Die Info mit den 6 Monaten kann ich bestätigen. Weitere Schritte werden die interne Prüfung der Personalabteilung sein. Mögliche Folgen, im besten Fall, entweder eine höhere Eingruppierung (was in meinen Augen richtig wäre, bei dem neun Arbeitsumfang) oder zumindest eine Anhebung der Erfahrungsstufe wahrscheinlich sind. Ich kann mal berichten, was dabei herumkommt.

WasDennNun

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #8 am: 26.01.2023 15:40 »
oder zumindest eine Anhebung der Erfahrungsstufe wahrscheinlich sind. Ich kann mal berichten, was dabei herumkommt.
Wieso sollte das passieren oder eine mögliche Folge sein?
hat das der Personaler gesagt, oder ist das von dir eine Meinung?

Zerberus01

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #9 am: 13.02.2023 13:37 »
Zwischenzeitlich ist die Geschichte bei unserem Ref. Leiter gelandet. Jetzt soll eine einheitliche und übergreifende TD für Fachverantwortlichen Stellen erstellt werden. Das ist aber in die Zukunft gesehen.

Nach Durchsicht meiner aktuellen TD habe ich festgestellt, dass meine Aufgaben zu 45% einer Grundsatzaufgabe, die nach TVöD Bund E11 bewertet ist und zu 55% eine Aufgabe, womit sich ein anderes Team befasst und nach E 9c eingruppiert ist, aufgeteilt sind. In Summe ergibt sich eine E10 Stelle.

FRAGE: wenn ich nachweisen kann, dass ich im Jahr 2022 ausschließlich die Grundsatzaufgaben zu meiner Tätigkeit gehörten und somit ich die ganze Zeit die Aufgaben nach E11 erledigt habe, welche möglichen Auswirkungen kann es geben für die letzten 6 Monate?

Kann eine Entgeltgruppe bzw. die Stelle umgeschrieben werden ohne dass diese neue ausgeschrieben werden muss?

Welche anderen Konstellationen sind möglich?

Kann mir die Differenz von einer E10 zu E11 (Erf. Stufe 3) nachträglich für die letzten 6 Monate ausgezahlt werden?

Danke im Voraus. 



WasDennNun

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #10 am: 13.02.2023 13:59 »
Nach Durchsicht meiner aktuellen TD habe ich festgestellt, dass meine Aufgaben zu 45% einer Grundsatzaufgabe, die nach TVöD Bund E11 bewertet ist und zu 55% eine Aufgabe, womit sich ein anderes Team befasst und nach E 9c eingruppiert ist, aufgeteilt sind. In Summe ergibt sich eine E10 Stelle.
Die Rechnung verstehe ich nicht. Wenn du 2 Arbeitsvorgänge hast und zu 55% 9c machst, dann bist du 9c.

WasDennNun

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #11 am: 13.02.2023 14:02 »
Kann eine Entgeltgruppe bzw. die Stelle umgeschrieben werden ohne dass diese neue ausgeschrieben werden muss?
AG und AN können einvernehmlich die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend ändern, dass sie zu einer anderen EG führen.
Ausschreibung ist nicht notwendig. (Auch wenn Beamten das gerne denken)

Organisator

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #12 am: 13.02.2023 14:22 »
FRAGE: wenn ich nachweisen kann, dass ich im Jahr 2022 ausschließlich die Grundsatzaufgaben zu meiner Tätigkeit gehörten und somit ich die ganze Zeit die Aufgaben nach E11 erledigt habe, welche möglichen Auswirkungen kann es geben für die letzten 6 Monate?
Theoretisch könnte dich dein Arbeitgeber abmahnen, da du nachweislich nicht die übertragenen Tätigkeiten im vereinbarten Umfang wahrgenommen hast.
Praktisch ergibt sich kein Anspruch, weil die vermeintlich höherwertigen Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Die Ausübung der Tätigkeiten selbst löst keinen Zahlungsanspruch aus.

Ansonsten würde ich noch einen Blick in die Tätigkeitsdarstellung werfen, insbesondere ob die Bewertung nach dem allgemeinen Teil zutreffend ist, oder eher der Spezialteil der IT einschlägig sein könnte.

Zerberus01

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #13 am: 13.02.2023 15:23 »
Nach Durchsicht meiner aktuellen TD habe ich festgestellt, dass meine Aufgaben zu 45% einer Grundsatzaufgabe, die nach TVöD Bund E11 bewertet ist und zu 55% eine Aufgabe, womit sich ein anderes Team befasst und nach E 9c eingruppiert ist, aufgeteilt sind. In Summe ergibt sich eine E10 Stelle.
Die Rechnung verstehe ich nicht. Wenn du 2 Arbeitsvorgänge hast und zu 55% 9c machst, dann bist du 9c.

Ich kenne mich nicht aus. Allerdings ist die Bewertung so in der TD hinterlegt. Auf welcher Grundlage die Rechnung gemacht wurde weiß auch mein Teamleiter nicht. Laut ihm ist das ein gut gehütetes Geheimnis.

Zerberus01

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Antw:1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD
« Antwort #14 am: 13.02.2023 15:29 »
FRAGE: wenn ich nachweisen kann, dass ich im Jahr 2022 ausschließlich die Grundsatzaufgaben zu meiner Tätigkeit gehörten und somit ich die ganze Zeit die Aufgaben nach E11 erledigt habe, welche möglichen Auswirkungen kann es geben für die letzten 6 Monate?
Theoretisch könnte dich dein Arbeitgeber abmahnen, da du nachweislich nicht die übertragenen Tätigkeiten im vereinbarten Umfang wahrgenommen hast.
Praktisch ergibt sich kein Anspruch, weil die vermeintlich höherwertigen Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Die Ausübung der Tätigkeiten selbst löst keinen Zahlungsanspruch aus.

Ansonsten würde ich noch einen Blick in die Tätigkeitsdarstellung werfen, insbesondere ob die Bewertung nach dem allgemeinen Teil zutreffend ist, oder eher der Spezialteil der IT einschlägig sein könnte.

Warum sollte ich abgemahnt werden? Das Aufgabenpaket das zu 55% in meiner TD steht wird von zwei meinen Kolleginnen ausgeübt. Dazu wurde die zweite Kollegin extra eingestellt. Sie haben auch die gleich TD wie ich. Allerdings üben sie keine der Aufgaben aus dem Grundsatz (45%) aus. Somit machen Sie eine Tätigkeit die mit E9c bewertet ist werden aber nach E10 bezahlt.

Bei meiner Einstellung wurde mir von unserem Teamleiter gesagt, dass es vorerst eine solche TD gibt. Sofern ich nach 6 Monaten feststelle, dass ich mehr mache kann ich einen Antrag auf Überprüfung stellen. Seit dem wurde die neue Kollegin eingestellt und uns wurden zusätzliche Aufgaben aus dem Ministerium übertragen, so dass wir zu der Fachverantwortlichen stelle wurden. Dabei wurde die TD nicht angepasst. Somit führe ich seit 1 Jahr mehr Aufgaben aus als in meiner TD steht.

Praktisch ergibt sich kein Anspruch, weil die vermeintlich höherwertigen Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Die Ausübung der Tätigkeiten selbst löst keinen Zahlungsanspruch aus.

Dem stimme ich nicht ganz zu! Hier ein Auszug aus dem Tarifvertrag:

§ 12 (Bund)
Eingruppierung
(1) 1Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach dem Tarifvertrag
über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). 2Die/Der Beschäftigte
erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.
(2) 1Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht.

Die Tätigkeit wurde mir übertragen und das Tätigkeitsmerkmal ist primär für die Eingruppierung verantwortlich
« Last Edit: 13.02.2023 15:43 von Zerberus01 »