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1. Jahr in der Fachverantwortlichen Stelle mit alter TD

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Zerberus01:
Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Seit einem Jahr ist unser Team, durch den Übertragungserlass des BMI, nicht mehr das Anforderungsmanagement, sondern die FVS der E-Akte. Mit dem Übertragungserlass haben wir einige zusätzliche Aufgaben bekommen, die so nicht in meiner TD stehen. Erst nach einem Jahr ist die Frage im Team aufgekommen, ob man die TD nicht eventuell an die Aufgabe der FVS (Fachverantwortliche Stelle) anpassen sollte. Die Ref.-Leitung und Teamleitung sprechen sich für eine Anpassung aus, sagen aber allerdings nichts weiter dazu.

Bei meiner Einstellung hatte mir der gleiche Teamleiter erzählt, dass die TD mein Tätigkeitsfeld umschreibt. Sollte ich das Gefühl haben, dass ich über einen längeren Zeitraum mehr / andere Aufgaben erledige, dann könnte ich das bei der Personalabteilung anbringen und würde...

Ab da kann ich mich nicht mehr daran erinnern, was er mir gesagt hatte und hier setzte ich mit meiner Frage an:
- Welche (theoretischen) praktischen Vorteile könnte ich bei der Personalabteilung geltend machen (zumindest theoretisch)?
- Besteht Anspruch auf eine vorzeitige oder rückwirkende höhere Einstufung (Aktuell E10 Stufe 3. Stufe 4 kommt regulär erst im Okt. 2024) in meinem Fall in Stufe 4
- Oder hat man Anspruch auf eine anteilige Vergütung / Bonus / geldwerte Leistungen bzw. etc.?

Ich gehe davon aus, dass eine Einstufung in die EG 11 unrealistisch ist, da auch keine Stellen dafür ausgeschrieben sind.

Wen kann ich hierzu anfragen und wonach kann ich fragen?

Danke im Voraus für eure Antworten

WasDennNun:
Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.

Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.

Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
 

SVAbackagain:
Mir erschließt sich nicht, inwiefern der Übertragungserlass des BMI irgendeinen Einfluss auf die auszuübende Tätigkeit haben sollte. Er überträgt ja nicht Aufgaben an Personen.

Zerberus01:
Hallo SVAbackagain
Übertragungserlass des BMI hat dazu geführt das aus dem Team Anforderungsmanagement und Prüfinstanz der E-Akte die Fachverantwortliche Stelle geworden ist. Dabei wurden dem Team zusätzliche Aufgaben übertragen, die bis dato von der Projektgruppe im BMI erledigt wurden. Zur Erbringung der Aufgaben wurden zusätzliche Personen in Form von ext. MA beschäftigt. Dadurch ist zum Team von 7 internen Personen weitere 8 Personen als ext. Berater dazu gekommen. Aber auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen nicht aus um die Aufgabenpakete im vollen Umfang zu erledigen. Zudem sind viele Aufgaben auf die internen MA gekommen die bis dato keine Relevanz hatten, wie z. B. Personalführung und Koordination der ext. MA

In sofern hatte der Übertragungserlass eine primäre Auswirkung auf die Personen.

Zerberus01:

--- Zitat von: WasDennNun am 25.01.2023 14:55 ---Da man entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist, kann man entweder fordern, dass man die Tätigkeiten die man machen soll (weil irgendjemand das fordert) auch rechtsicher vom AG (also der Personalstelle) übertragen bekommt.

Sollte man sie tatsächlich schon übertragen bekommen haben und die Personalstelle hat daraus nicht die korrekte EG abgeleitet (also ein Eingruppierungsirrtum vorliegt) dann wird man rückwirkend entsprechend eingruppiert.
Geld gibt es nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung.

Du kannst also niederschreiben, was du derzeitig für Tätigkeiten ausübst und die Personalstelle auffordern dieses zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

--- End quote ---

Danke für diese Antwort. Das ist hilfreich. Wie sollte man am besten vorgehen? Gibt es hier einen formellen Weg den man gehen muss oder reicht vorerst eine formlose E-Mail an die Personalabteilung mit einer Gegenüberstellung der Tätigkeiten und der Bitte um Prüfung ob die Tätigkeiten in die E11 fallen würden..?

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