Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Seit einem Jahr ist unser Team, durch den Übertragungserlass des BMI, nicht mehr das Anforderungsmanagement, sondern die FVS der E-Akte. Mit dem Übertragungserlass haben wir einige zusätzliche Aufgaben bekommen, die so nicht in meiner TD stehen. Erst nach einem Jahr ist die Frage im Team aufgekommen, ob man die TD nicht eventuell an die Aufgabe der FVS (Fachverantwortliche Stelle) anpassen sollte. Die Ref.-Leitung und Teamleitung sprechen sich für eine Anpassung aus, sagen aber allerdings nichts weiter dazu.
Bei meiner Einstellung hatte mir der gleiche Teamleiter erzählt, dass die TD mein Tätigkeitsfeld umschreibt. Sollte ich das Gefühl haben, dass ich über einen längeren Zeitraum mehr / andere Aufgaben erledige, dann könnte ich das bei der Personalabteilung anbringen und würde...
Ab da kann ich mich nicht mehr daran erinnern, was er mir gesagt hatte und hier setzte ich mit meiner Frage an:
- Welche (theoretischen) praktischen Vorteile könnte ich bei der Personalabteilung geltend machen (zumindest theoretisch)?
- Besteht Anspruch auf eine vorzeitige oder rückwirkende höhere Einstufung (Aktuell E10 Stufe 3. Stufe 4 kommt regulär erst im Okt. 2024) in meinem Fall in Stufe 4
- Oder hat man Anspruch auf eine anteilige Vergütung / Bonus / geldwerte Leistungen bzw. etc.?
Ich gehe davon aus, dass eine Einstufung in die EG 11 unrealistisch ist, da auch keine Stellen dafür ausgeschrieben sind.
Wen kann ich hierzu anfragen und wonach kann ich fragen?
Danke im Voraus für eure Antworten