Autor Thema: Eingruppierung Leistungsklage  (Read 5571 times)

Nk1985

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Eingruppierung Leistungsklage
« am: 25.01.2023 23:09 »
Ich habe vor einer Weile schonmal geschrieben, nachdem ich über Jahre ohne Stellenbeschreibung tätig war habe ich beginnend ab 2018 genervt. Auch weil es zu erheblicher Arbeitsbelastung kam und ich endlich geklärt haben wollte was genau meine Tätigkeiten waren (wurde 2016 umgesetzt). Allein das hat ewig gedauert sodass ich 2021 einen Anwalt eingeschaltet habe erst durch sie wurde erreicht das zu Beginn 2022 eine Stellenbeschreibung ausgehändigt wurde in der aber nicht die tatsächlichen Tätigkeiten aufgeführt waren, denn das hätte ja zu der in 2021 schriftlich geforderten Höhergruppierung geführt. Auch die Anwältin meinte das wenigstens 2 Gruppen höher gewährt werden müssten soweit so gut.

Die Arbeitsbelastung ließ nicht nach, trotz mehrfacher Gespräche mit Sachgebietsleiter und Leitung,Dienst nach Vorschrift auch ständig standen Aufgaben im Raum außerhalb der Beschreibung. Ich habe daraufhin schreiben aufgesetzt und der Führubg vorgelegt diese verweigerte die Bestätigung das ich diese ausführen soll verlangte es aber trotzdem. Letztlich konnte ich nicht mehr und wurde nach Zusammenbruch krank geschrieben im Krankenstand habe ich mich umgesehen und eine neue Anstellung gefunden. Dennoch möchte ich das nicht auf sich beruhen lassen Schriftverkehr zwischen Anwalt und AG gab es immer wieder wobei der AG absichtlich Zeit geschunden hat für 6 Zeilen kann man schonmal 6 Wochen brauchen.

Wie auch immer, meine Anwältin meint das es ein bestehendes AV braucht um die Forderung nach der höheren EG durchzusetzen, ich finde das Quatsch da ja eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung nach der höheren Gruppe an den AG gegangen ist. Eine Leistungsklage müsste doch dann möglich sein. Was ist das für eine Art und Weise wenn sich AG so aus der Affäre ziehen können?

Nachdem was da abgegangen ist möchte ich das nicht stehen lassen, die haben mich so kaputt gespielt.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #1 am: 26.01.2023 07:24 »
Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #2 am: 26.01.2023 08:06 »
Generell enthält der SV ja soviel Fehlverhalten beiderseits und unsinnige wie wertlose Erläuterungen und Annahmen. Dann noch die Frage der Beweisführung... Also ich kann hier nur dringend dazu raten: Mach nen Haken dran und lass gut sein

brian

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #3 am: 26.01.2023 09:53 »
Wenn du Tätigkeiten machst, die Dir nicht übertragen wurden, kannst du doch keine Höhergruppierung verlangen? Du sagst doch selbst, daß Dir eine  Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt wurde. Also mach das, was da drinsteht und nichts anderes.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #4 am: 26.01.2023 10:12 »
Ich wüsste auch nicht, wieso abmahnungswürdiges Verhalten auch noch zu belohnen wäre.

Isie

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #5 am: 26.01.2023 11:36 »
Und mit der Anwältin wäre es ohnehin aussichtslos, wenn die sich so geäußert hat wie geschildert.

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #6 am: 27.01.2023 06:55 »
Und mit der Anwältin wäre es ohnehin aussichtslos, wenn die sich so geäußert hat wie geschildert.
Ach was, sie hat doch todsicher und blitzgescheit erkannt, das wenigstens 2 Gruppen höher gewährt werden müssten 11!!1!

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #7 am: 27.01.2023 08:02 »
Immerhin hat sie erreicht, dass eine Stellenbeschreibung ausgehändigt wurde und Schriftverkehr zwischen AG und Anwältin gab es immer wieder. Es ist gemein, dass der AG Zeit schindet und dass auch noch absichtlich.  ;D Ist halt schade, dass sie jetzt nicht mehr weitermachen kann...  :P

Nk1985

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #8 am: 03.02.2023 06:27 »
Also erstmal wusste ich ja 6 Jahre gar nicht so recht welche Aufgaben meine sind, also arbeitet man erstmal, soll ich mich da 6h hinsetzen nix tun? Und selbst als die Stellenbeschreibungdann ausgehändigt war sollte ich sachen machen die nicht drin standen, das Ende war ja ein Eklat weil die Führung meinte sie könne das trotzdem anordnen eine schriftliche Bestätigungdessen wollte sie mor aber nicht geben zum Nachweis. Ja was willst du als Bearbeiter dann machen

Dich jeden Tag aufs neue wehren ist das schon anstrengend

Wenn du Tätigkeiten machst, die Dir nicht übertragen wurden, kannst du doch keine Höhergruppierung verlangen? Du sagst doch selbst, daß Dir eine  Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt wurde. Also mach das, was da drinsteht und nichts anderes.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #9 am: 03.02.2023 06:35 »
Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #10 am: 03.02.2023 06:40 »
Wann endete denn das Arbeitsverhältnis? Wurden überhaupt Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht?

Nk1985

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #11 am: 03.02.2023 12:49 »
Endete am 31.12. Aber die Anwältin ist halt auch nicht die schnellste im Dezember hat der AG wieder mal gemeint mir würde ein Lehrgang fehlen für die geforderte EG, oder viel mehr hätte ich nicht Teil genommen was quatsch ist der wurde 2 mal abgesagt. Aufgaben musste ich natürlich trotzdem machen

Es wurde halt immer häppchenweise Zeit geschindet

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #12 am: 03.02.2023 12:58 »
Wurden denn nun Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht? Ansonsten wird das bald zu einer ziemlich fruchtlosen Angelegenheit.

Nk1985

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #13 am: 03.02.2023 14:42 »
Nein dazu habe ich ja mit der Anwältin sprechen wollen nur redet sie sich raus, mit dem Hinweis, das das AV nicht mehr besteht. Die höhere EG wurde aber nachweislich gefordert 2021.
Ich dachte nur vielleicht hat jemand ähnliches gehört, das solche Ansprüche auch nach dem Ende weiterverfolgt werden können eben nur für dir Vergangenheit. Das läuft ja alles nachweislich schon seit einiger Zeit und ist nicht neu.

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #14 am: 03.02.2023 14:49 »
Eine Entgeltgruppe kann nicht gefordert werden, sie steht fest. Sie ist auch kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Ein solcher Anspruch wäre jener auf das zustehende Entgelt. Ein solcher Anspruch muss geltend gemacht werden, ansonsten verfällt er nach 6 Monaten. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung oder Bezifferung des Anspruchs. Ein Feststellungsantrag bedarf eines Feststellungsinteresses. Dieses besteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht mehr, wenn die begehrte Feststellung jedoch für eine Leistungsklage benötigt wird, besteht es ausnahmsweise doch.