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Eingruppierung Leistungsklage

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Nk1985:
Ich habe vor einer Weile schonmal geschrieben, nachdem ich über Jahre ohne Stellenbeschreibung tätig war habe ich beginnend ab 2018 genervt. Auch weil es zu erheblicher Arbeitsbelastung kam und ich endlich geklärt haben wollte was genau meine Tätigkeiten waren (wurde 2016 umgesetzt). Allein das hat ewig gedauert sodass ich 2021 einen Anwalt eingeschaltet habe erst durch sie wurde erreicht das zu Beginn 2022 eine Stellenbeschreibung ausgehändigt wurde in der aber nicht die tatsächlichen Tätigkeiten aufgeführt waren, denn das hätte ja zu der in 2021 schriftlich geforderten Höhergruppierung geführt. Auch die Anwältin meinte das wenigstens 2 Gruppen höher gewährt werden müssten soweit so gut.

Die Arbeitsbelastung ließ nicht nach, trotz mehrfacher Gespräche mit Sachgebietsleiter und Leitung,Dienst nach Vorschrift auch ständig standen Aufgaben im Raum außerhalb der Beschreibung. Ich habe daraufhin schreiben aufgesetzt und der Führubg vorgelegt diese verweigerte die Bestätigung das ich diese ausführen soll verlangte es aber trotzdem. Letztlich konnte ich nicht mehr und wurde nach Zusammenbruch krank geschrieben im Krankenstand habe ich mich umgesehen und eine neue Anstellung gefunden. Dennoch möchte ich das nicht auf sich beruhen lassen Schriftverkehr zwischen Anwalt und AG gab es immer wieder wobei der AG absichtlich Zeit geschunden hat für 6 Zeilen kann man schonmal 6 Wochen brauchen.

Wie auch immer, meine Anwältin meint das es ein bestehendes AV braucht um die Forderung nach der höheren EG durchzusetzen, ich finde das Quatsch da ja eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung nach der höheren Gruppe an den AG gegangen ist. Eine Leistungsklage müsste doch dann möglich sein. Was ist das für eine Art und Weise wenn sich AG so aus der Affäre ziehen können?

Nachdem was da abgegangen ist möchte ich das nicht stehen lassen, die haben mich so kaputt gespielt.

WasDennNun:
Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.

Kaiser80:
Generell enthält der SV ja soviel Fehlverhalten beiderseits und unsinnige wie wertlose Erläuterungen und Annahmen. Dann noch die Frage der Beweisführung... Also ich kann hier nur dringend dazu raten: Mach nen Haken dran und lass gut sein

brian:
Wenn du Tätigkeiten machst, die Dir nicht übertragen wurden, kannst du doch keine Höhergruppierung verlangen? Du sagst doch selbst, daß Dir eine  Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt wurde. Also mach das, was da drinsteht und nichts anderes.

FearOfTheDuck:
Ich wüsste auch nicht, wieso abmahnungswürdiges Verhalten auch noch zu belohnen wäre.

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