Autor Thema: Eingruppierung Leistungsklage  (Read 5806 times)

Isie

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #15 am: 03.02.2023 14:58 »
Generell enthält der SV ja soviel Fehlverhalten beiderseits und unsinnige wie wertlose Erläuterungen und Annahmen. Dann noch die Frage der Beweisführung... Also ich kann hier nur dringend dazu raten: Mach nen Haken dran und lass gut sein

Oder such dir einen anderen Anwalt. Deine Anwältin ist offenbar weder gewillt noch in der Lage, Klage zu erheben. Wenn du aber noch nicht mal eine ernsthafte Geltendmachung verfasst und an deinen bisherigen Arbeitgeber geschickt hast, lohnt sich eine Klage bald nicht mehr.

Nk1985

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #16 am: 03.02.2023 18:11 »
Das ist genau das was ich ja auch denke. Den Anspruch habe ich schriftlich durch Anwalt gestellt. Dem wurde bisher nicht entsprochen, sondern viel zu spät eine Stellenbeschreibung erstellt die genau zu der niedrigen EG führt indem man Aufgaben nicht aufführt die nachweislich über Jahre ausgeführt worden und durch die Chefs verlangt worden. Wie sollte ich denn auch Dienst nach Vorschrift machen wenn es die Stelle vorher nicht gab keine Stellenbeschreibung ja noch nichtmal im Geschäftsverteilungsplan die Aufgaben klar waren. Einfach nichts machen geht ja auch nicht. Es ist einfach unmöglich vom AG normalerweise sollte die Stellenbeschreibung verpflichtend vor Arbeitsantritt vorgelegt werden interessiert aber im öD scheinbar nur wenige

Eine Entgeltgruppe kann nicht gefordert werden, sie steht fest. Sie ist auch kein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis. Ein solcher Anspruch wäre jener auf das zustehende Entgelt. Ein solcher Anspruch muss geltend gemacht werden, ansonsten verfällt er nach 6 Monaten. Eine Geltendmachung ist eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter konkreter Benennung oder Bezifferung des Anspruchs. Ein Feststellungsantrag bedarf eines Feststellungsinteresses. Dieses besteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht mehr, wenn die begehrte Feststellung jedoch für eine Leistungsklage benötigt wird, besteht es ausnahmsweise doch.

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #17 am: 03.02.2023 18:30 »
Ihr habt also den Arbeitgeber aufgefordert, Dir für den Zeitraum ab tt.mm.jjjj ein Entgelt der Entgeltgruppe X Stufe Y bzw. in Höhe von ZZZZ,ZZ € nachzuzahlen und für die Zukunft zu zahlen? Da bin ich aber beruhigt, bislang klang das nicht nach der Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Arbeitsverhältnis.

Der Arbeitgeber war und ist nicht zur Fertigung oder gar Aushändigung einer Stellenbeschreibung verpflichtet. Stellen sowie deren Beschreibung und Bewertung sind schließlich tariflich unbeachtlich, seiner arbeitsrechtlichen Pflicht zur Charakterisierung oder Beschreibung der Tätigkeit kann der Arbeitgeber auch anders nachkommen. Die Erfüllung dieser Pflicht führt zumeist nicht zu einem Ergebnis, das genügte, um sich eine fundierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #18 am: 03.02.2023 18:52 »
@Nk1985: Naja entweder:

Generell enthält der SV ja soviel Fehlverhalten beiderseits und unsinnige wie wertlose Erläuterungen und Annahmen. Dann noch die Frage der Beweisführung... Also ich kann hier nur dringend dazu raten: Mach nen Haken dran und lass gut sein


oder

Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.

Wenn dir lange Zeit deine auszuübende Tätigkeit gar nicht klar war, du dann eine Stellenbeschreibung erhältst, die nicht zu dem passt, was du bisher gemacht hast und du dich dann nicht einmal daran hältst und Aufgaben übernimmst, die dir mutmaßlich nicht befugtes Personal zuweist, dann sehe ich allerdings schwarz.

Entspricht die Geltendmachung dem, wie sie SVA klar beschrieben hat?

Nk1985

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #19 am: 07.02.2023 17:49 »
Ja genauso die Forderung wurde auch durch die Anwältin so formuliert. Ich muss das jetzt zeitlich mal aufdröseln

Angestellt seit 2008 mit EG 8 und Stellenbeschreibung im Bereich Finanzen (Anwendungsbetreuung HR Software inklusive)
2015 längeres Krank (halbes Jahr)
In dieser Zeit erfolgte anderweitige Besetzung
Danach nach Klärung Wiedereingliederung im Hauptamt
Mit den Punkten Aufbau Vertrags- und Prozessmanagement
Ab 2016 mit Abschluss Einstieg in IT
Mit Anwendungsbetreuung 2nd Level Support einschl. aller Außenstellen (Bauhof, Schulen, usw.) Netzwerk und Hardware zusätzlich kam natürlich Digitalisierung
Das sind natürlich Sachen die so erstmal in keiner Stellenbeschreibung stehen weil die ja permanenten Änderungen unterliegen die Aufgaben kamen durch die mir überstellte AL deren Vertretung die Personalchefin ist. Die Projekte hab ich mir natürlich nicht selbst ausgedacht für die gesamte Verwaltung aber habe natürlich den Auftrag bekommen Termine zu machen zu Projektieren zu pilotieren auszuwerten und flächendeckend auszurotten (z.b. El. Zeiterfassung, Anordnungsworkflow, usw.)

Die Stellenbeschreibung habe ich erst 04/22 erhalten
Dann wollte ich mich an genau diese halten was aber zu unheimlichen Diskussionen mit der Führung geführt hat weil es denen nicht gepasst hat, dass ich für alles was außerhalb dieser lief eine Bestätigung haben wollte.

All das hat dazu geführt das ich so am Boden war ab ende Mai AU mit stat Aufenthalt in der Psychiatrischen Klinik weil die mich völlig fertig gemacht haben obwohl ich durchaus belastbar bin.

Habe dann zum 31.12. Gekündigt und mir was neues gesucht weil ich ja arbeiten will aber unter vernünftigen Umständen.

Den Anwalt hatte ich bereits zu Beginn 2021 konsultiert da weder ich noch PR irgendwie weiter gekommen sind. Nachdem ich ihr meine Aufgaben zugesendet habe mit Zeitanteilen hat Sie die EG 9c hilfsweise 9b gefordert (da ich Verwaltungsfachangestellte mit Zusatzbildung im Bereich IT bin und nicht grundständig ausgebildet)

Mir ging es primär darum das ich mich nicht ausbeuten lasse erst recht nicht auf Kosten meiner Gesundheit und jetzt möchte ich denen diesen Sieg auch nicht einfach so schenken nach allem was vorgefallen ist. Das was schief läuft ist deutlich sonst hätte nicht alle 3 ITler gekündigt. Mir geht es nicht primär ums Geld sonder auch das denen mal ordentlich einer auf die Finger haut. Es geht um eine kleinere Stadt und da wird nämlich auch viel erzählt und auf mir abgewählt sogar mein Sohn wurde schon angesprochen

Und das möchte ich so nicht mehr hinnehmen

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #20 am: 07.02.2023 18:00 »
Wie sollte sich denn eine E9c ergeben? In der IuKT ist die E9c nicht belegt und erst ab E12 besteht eine zu erfüllende Voraussetzung in der Person, bei der E6 und der E10 gibt es eine voraussetzungsfreie Alternative in der Fg. 2.

Nk1985

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #21 am: 07.02.2023 19:16 »
Jetzt fragen Sie mich Sachen ich habe das an eine Anwaltskanzlei übergeben weil ich selbst damit überfordert bin. Mir geht es primär um die Frage ob ich tatsächlich den Anwalt wechsel wenn die nicht in die Pötte kommen weil der Anspruch weiter verfolgbar ist 🙈
Da einen konkrete Forderung nach einer bestimmten EG geltend gemacht wurde.

Eindeutig letzter Satz Zitat aus Anwaltsschreiben...
ich denke da gibt's nix zu rütteln...

Die Vergütungsdifferenz wird hiermit ausdrücklich geltend gemacht und dies auch rückwirkend unter Beachtung des § 37 TVöD.

Mir wollte man nämlich weiß machen dass es hierzu eines bestehenden AV bedarf, ich dem aber so nicht folgen konnte. Ich muss halt jetzt zusehen dass ich die 6 Monate nach Ende des AV einhalte oder?

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #22 am: 07.02.2023 19:21 »
Und hast Dir eine Anwältin genommen, die nicht minder überfordert ist. Wenn der Anspruch geltend gemacht worden ist, gelten anschließend die gesetzlichen Verfallsregelungen, also 3 Jahre. In dieser Frist muss Klage erhoben werden.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #23 am: 07.02.2023 19:48 »
Was antwortet deine Anwältin dir denn auf die Frage, wann sie Klage erheben wird?



Mir ging es primär darum das ich mich nicht ausbeuten lasse erst recht nicht auf Kosten meiner Gesundheit und jetzt möchte ich denen diesen Sieg auch nicht einfach so schenken nach allem was vorgefallen ist. Das was schief läuft ist deutlich sonst hätte nicht alle 3 ITler gekündigt. Mir geht es nicht primär ums Geld sonder auch das denen mal ordentlich einer auf die Finger haut. Es geht um eine kleinere Stadt und da wird nämlich auch viel erzählt und auf mir abgewählt sogar mein Sohn wurde schon angesprochen

Und das möchte ich so nicht mehr hinnehmen


Inwieweit wird dir deine Anwältin hierbei helfen? Bzw. inwieweit sollte das Gericht bei Erhebung der Leistungsklage auf derlei eingehen?

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #24 am: 07.02.2023 20:24 »

Mir ging es primär darum das ich mich nicht ausbeuten lasse erst recht nicht auf Kosten meiner Gesundheit und jetzt möchte ich denen diesen Sieg auch nicht einfach so schenken nach allem was vorgefallen ist.

Du kannst von mir in der Sache wie persönlich halten was du willst, aber ich wiederhole mich nochmal. Lass gut sein, mach nen Haken dahinter. Dann zeig halt Größe in ner "gefühlten" Niederlage!

Organisator

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #25 am: 07.02.2023 20:43 »
Schließe mich dem Kaiser an. So verworren wie der Sachverhalt geschildert wird und so wenig wie die Anwältin zur rechten Zeit getan hat sehe ich eine weitere, diesmal unnötige Niederlage kommen.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Leistungsklage
« Antwort #26 am: 07.02.2023 20:50 »
Sehe ich auch so. Ich fürchte, du erwartest von einem gerichtlichen Verfahren zu viel und von der Wirkung, die dieses auf den alten AG haben wird. Zumal ein möglicher Prozess auch ziemlich belastend für dich sein kann. Hast du mal überschlagen, wie hoch der Streitwert überhaupt ist? Und ob du gewinnst, steht dabei in den Sternen.