Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Leistungsklage
Isie:
Und mit der Anwältin wäre es ohnehin aussichtslos, wenn die sich so geäußert hat wie geschildert.
Kaiser80:
--- Zitat von: Isie am 26.01.2023 11:36 ---Und mit der Anwältin wäre es ohnehin aussichtslos, wenn die sich so geäußert hat wie geschildert.
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Ach was, sie hat doch todsicher und blitzgescheit erkannt, das wenigstens 2 Gruppen höher gewährt werden müssten 11!!1!
FearOfTheDuck:
Immerhin hat sie erreicht, dass eine Stellenbeschreibung ausgehändigt wurde und Schriftverkehr zwischen AG und Anwältin gab es immer wieder. Es ist gemein, dass der AG Zeit schindet und dass auch noch absichtlich. ;D Ist halt schade, dass sie jetzt nicht mehr weitermachen kann... :P
Nk1985:
Also erstmal wusste ich ja 6 Jahre gar nicht so recht welche Aufgaben meine sind, also arbeitet man erstmal, soll ich mich da 6h hinsetzen nix tun? Und selbst als die Stellenbeschreibungdann ausgehändigt war sollte ich sachen machen die nicht drin standen, das Ende war ja ein Eklat weil die Führung meinte sie könne das trotzdem anordnen eine schriftliche Bestätigungdessen wollte sie mor aber nicht geben zum Nachweis. Ja was willst du als Bearbeiter dann machen
Dich jeden Tag aufs neue wehren ist das schon anstrengend
--- Zitat von: brian am 26.01.2023 09:53 ---Wenn du Tätigkeiten machst, die Dir nicht übertragen wurden, kannst du doch keine Höhergruppierung verlangen? Du sagst doch selbst, daß Dir eine Tätigkeitsbeschreibung ausgehändigt wurde. Also mach das, was da drinsteht und nichts anderes.
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WasDennNun:
--- Zitat von: WasDennNun am 26.01.2023 07:24 ---Wo ist dein Problem, so etwas wird doch vom Gericht geklärt oder eben nicht.
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